Sozialminister Bischoff warnt vor "Strohfeuer" beim Kinderschutz / Sachsen-Anhalts Familienhebammen-Modell macht bundesweit Schule
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 044/11 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 044/11 Magdeburg, den 31. März 2011 Sozialminister Bischoff warnt vor "Strohfeuer" beim Kinderschutz / Sachsen-Anhalts Familienhebammen-Modell macht bundesweit Schule Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff hat den vom Bund vorgelegten Entwurf für ein Kinderschutzgesetz grundsätzlich gelobt, zugleich aber eine Verstetigung der Unterstützungsprojekte gefordert. Laut dem Berliner Entwurf will der Bund unter anderem zeitlich befristet von 2012 bis 2015 pro Jahr rund 30 Millionen Euro für die Etablierung von Familienhebammen investieren. Bischoff sagte dazu: ¿Familienhebammen sind ein gutes Projekt, um Kinder und Familien mit Hilfebedarf zu unterstützen. In Sachsen-Anhalt haben wir das Projekt bereits 2006 gestartet und seitdem durchweg positive Rückmeldungen bekommen. Wenn der Bund unser Modell jetzt aufgreift, freut mich das natürlich erst einmal. Kritisch sehe ich aber die von vornherein befristete Finanzierungszusage des Bundes. Ich sehe die Gefahr, dass hier allein ein Strohfeuer entfacht wird. Kinderschutz braucht aber Verlässlichkeit.¿ Bischoff regte an, die Finanzierung für die Familienhebammen dauerhaft in bestehende Strukturen des Gesundheitsbereichs einzubinden. In Sachsen-Anhalt sind aktuell 34 Familienhebammen im Einsatz. Seit Start des Projektes im Jahr 2006 haben sie mehr als 1.000 Familien unterstützt. Das Land fördert die Arbeit der Familienhebammen in diesem Jahr mit rund 700.000 Euro. Am Donnerstag startete in Magdeburg ein vierter Qualifizierungskurs. Das Land fördert die Fortbildung der 14 Frauen mit rund 18.000 Euro. Träger der Fortbildung ist der Landeshebammenverband, der zudem fünf Prozent der Gesamtkosten selbst trägt. Bischoff sagte: ¿Die weiteren 14 Familienhebammen tragen dazu bei, dass wir unser flächendeckendes Netz zum Schutz und Wohl von Kindern und Familien qualifizieren. Jugendämter und Beratungsstellen, aber auch Familien oder Alleinerziehende selbst, sagen uns, dass wir mit dem Angebot richtig liegen. Unterstützung muss so früh wie möglich ansetzen.¿ Hintergrund: Da die soziale Arbeit mit der Familie nicht originär zur Ausbildung von staatlich examinierten Hebammen gehört, ist eine Zusatzqualifikation erforderlich. Sie umfasst acht jeweils dreitägige Module. Inhaltlich reicht die Fortbildung vom Adoptionsrecht bis zur Zahngesundheit. Zusätzlich zur Betreuung haben die Familienhebammen die Aufgabe, vor Ort mit Schwangerschaftsberatungsstellen, Gesundheitsämtern, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Kinderärzten und Kinderärztinnen sowie Projektträgern Kontakt aufzunehmen. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
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