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Magdeburg, den 31.03.2011

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im April 2011 (Stand: 31.03.2011)

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 020/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 020/11 Magdeburg, den 1. April 2011 (LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im April 2011 (Stand: 31.03.2011) Drogenhandel im Landkreis Harz 25 KLs 334 Js 11762/08 (49/09)  ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagte 1 psychiatrischer Sachverständiger 8 Zeugen Prozessbeginn:               Montag, 04. April 2011, 09.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine:               Mittwoch, 13. April 2011, Dienstag, 19. April 2011, Dienstag, 03. Mai 2011 und Donnerstag, 11. Mai 2011, jeweils 09.00 Uhr, Saal C 12 Die 34-jährige Mandy G. wird angeklagt, von Dezember 2007 bis Mai 2008 in 29 Fällen mit Drogen Handel getrieben zu haben. Die Frau soll im Landkreis Harz und in Kamp Lindfort u. a. mit Marihuana (= ¿Gras¿), Amphetaminen und Speed teilweise im kg-Bereich Handel getrieben haben. Drogenhandel von der deutsch-niederländischen Grenze bis in den Landkreis Harz    25 KLs 334 Js 24152/08 (37/09) ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 5 Zeugen, darunter die Angeklagte aus dem Prozess, der am 4. April beginnt Prozessbeginn:               Montag, 11. April 2011, 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau Fortsetzungstermine:               Freitag, 15. April 2011, Mittwoch, 20. April 2011 und Mittwoch, 04. Mai 2011, jeweils 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau Dem 29-jährigen Normen F. werden 36 Straftaten im Zusammenhang mit Drogen aus dem Zeitraum Juli 2007 bis Mai 2008 vorgeworfen. Der Angeklagte soll u. a. mit Marihuana und Amphetaminen teilweise im kg-Bereich Handel getrieben haben. Außerdem soll er Drogen über die deutsch-niederländische Grenze gebracht haben.   Versuchte schwere Brandstiftung in Magdeburg    28 Ns 233 Js 28124/10 (25/11) ¿ 8. Strafkammer als Berufungsgericht 1 Angeklagter 2 Sachverständige 10 Zeugen Prozesstag:                    Mittwoch, 13. April 2011, 09.00 Uhr, Saal A 12 Der vielfach vorbestrafte 29-jährige Stefan D. wurde am 27.01.2011 vom Amtsgericht Magdeburg wegen versuchter schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das Schöffengericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte am 01.09.2010 noch am tag seiner Haftentlassung nach Zurückweisung durch eine Frau aus Verärgerung einen im Hausflur abgestellten Kinderwagen in Brand setzte. Der Angeklagte soll vorgehabt haben das Haus abzubrennen. Zwei Frauen erlitten Rauchvergiftungen und mussten stationär behandelt werden. Der Brand konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden, bevor das Haus in Brand geriet. Gegen  seine Verurteilung hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Raub und unterlassene Hilfeleistung in Wernigerode   22 KLs 915 Js 71150/10 (11/10) ¿ 2. Jugendstrafkammer 5 Angeklagte 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger 9 Zeugen Prozessbeginn:               Mittwoch, 13. April 2011, 09.00 Uhr, Saal 5 ¿ Altbau Fortsetzungstermine:               Freitag, 15. April 2011 und Mittwoch, 20. April 2011,                    jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 ¿ Altbau Den 5 männlichen Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 18 und 24 Jahren wird vorgeworfen, am 04.11.2009 in Wernigerode 5 Geschädigte überfallen zu haben, wobei 2 der Angeklagten nicht wegen Raubes sondern lediglich unterlassene Hilfeleistung angeklagt sind. Bei der Tat wurden geringe Bargeldbeträge und ein Handy erbeutet. Raub, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und andere Delikte in Magdeburg 22 KLs 344 Js 40024/08 (5/10)  ¿ 2. Jugendstrafkammer 4 Angeklagte 2 Sachverständige 11 Zeugen Prozessbeginn:               Montag, 18. April 2011, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine:               Dienstag, 03. Mai 2011, 11.00 Uhr, Mittwoch, 04. Mai 2011, 09.30 Uhr und Donnerstag, 05.Mai 2011, 09.30 Uhr, jeweils Saal 5 - Altbau Den 4 Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 21 und 27 Jahren werden in wechselnder Beteiligung insgesamt 15 Straftaten aus dem Zeitraum Juni/Juli 2008 in Magdeburg vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ihr Opfer Peter T. (Name geändert) über einen Zeitraum von 1 Monat regelmäßig gequält und um Geld erleichtert haben. So soll das Opfer mit Paketband gefesselt worden sein. Es soll geschlagen worden sein. Es soll mit einem Messer verletzt worden sein. Es soll gezwungen worden sein, ein Glas mit Urin zu trinken. Einmal soll man gedroht haben, dem Opfer den Finger abzuschneiden, wenn er keine 500,00 ¿ bezahle. Außerdem soll das Opfer gezwungen worden sein, Diebstähle im Auftrag von verschiedenen Angeklagten zu begehen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage beim Amtsgericht erhoben. Wegen der Schwere der Vorwürfe hat das Amtsgericht Wernigerode im Dezember 2010 das Verfahren an das Landgericht Magdeburg verwiesen. Doppel-Tötung in Magdeburg im Oktober 2010 21 Ks 155 Js 34199/10  ¿ 1. Strafkammer als Schwurgericht 1 Angeklagter 2 rechtmedizinische Sachverständige 1 psychiatrischer Sachverständiger 2 Nebenkläger 20 Zeugen Prozessbeginn:               Dienstag, 19. April 2011, 09.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine:               20. April, 2. und 3. Mai 2011, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23 Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 40jährigen Gary N. in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2010 in Magdeburg seine Nachbarin und einen weiteren Mann in der Wohnung der Nachbarin erstochen zu haben. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt möglicherweise infolge eines psychotischen Zustandes schuldunfähig gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen dürfte der Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Aufgrund der möglichen Schuldunfähigkeit verhandelt die Kammer nicht im Anklageverfahren, sondern in einem Sicherungsverfahren nach § 413 StPO. § 413 StPO Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren).   Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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