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Magdeburg, den 04.04.2011

Bedarfszuweisung in Höhe von knapp 260.000 Euro für die Einheitsgemeinde Biederitz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/11 Magdeburg, den 5. April 2011 Bedarfszuweisung in Höhe von knapp 260.000 Euro für die Einheitsgemeinde Biederitz Das Innenministerium bewilligt der Einheitsgemeinde Biederitz im Landkreis Jerichower Land eine Bedarfszuweisung in Höhe von 259.452 Euro. Der Zuweisungsbetrag dient dem Ausgleich der  Haushaltsfehlbeträge  des Verwaltungshaushaltes 2009. Zum  1. Januar 2010 wurde die Einheitsgemeinde Biederitz aus den Gemeinden Biederitz, Gerwisch, Gübs, Königsborn und Woltersdorf gebildet. Derzeitig befindet sich die Einheitsgemeinde in einer defizitären   Haushaltssituation, die sich durch die Altfehlbeträge mehrerer am Zusammenschluss beteiligter Gemeinden verschärft. ¿Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage kann der Ausgleich dieser Fehlbeträge von der Einheitsgemeinde nicht ohne größere, unzumutbare Einschränkungen erwirtschaftet werden. Daher werden die Altfehlbeträge durch das Innenministerium mithilfe der Bedarfszuweisung im Interesse der Leistungsfähigkeit der Einheitsgemeinde Biederitz ausgeglichen¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Die Zuweisung ist jedoch mit der Maßgabe verbunden, dass die Einheitsgemeinde ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung mit der Zielstellung beschließt, den Haushaltsausgleich unter Abdeckung aller Fehlbeträge schnellstmöglich aufzuzeigen.¿ Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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