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Dessau-Roßlau, den 04.04.2011

(LG DE)Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2011:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 006/11 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 006/11 Dessau-Roßlau, den 5. April 2011 (LG DE)Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2011: Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im April 2011 am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.    1.   01.04.2011 Die 7. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 37-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Beihilfe zur Unterschlagung. Er soll einem bereits rechtskräftig verurteilten Fahrer einer Supermarktkette geholfen haben, im August 2009 eine Palette mit 40 Kästen Bier, die zur Auslieferung in einer Filiale in Zschornewitz bestimmt war, für ein Billardcafe in Wittenberg abzuzweigen, wo er als Aushilfskraft tätig war.    2.   04.04.2011 Vor der 2. Strafkammer muss sich um 09.00 Uhr ein 22-jähriger Mann aus Dessau wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 02.12.2009 in Dessau durch ein riskantes Überholmanöver mit überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht und dabei die beiden Insassen des unfallbeteiligten Fahrzeugs verletzt zu haben.    3.   05.04.2011 Vor der 7. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen, mehrfach auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Zerbst wegen gemeinschaftlichen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung. Das Amtsgericht Zerbst hat es als erwiesen angesehen, dass er in den Morgenstunden des 21.06.2009 in Zerbst in eine Wohnung eingedrang, den dort übernachtenden Geschädigten mehrfach schlug und ihm schließlich 25,00 ¿ Bargeld wegnahm. Beim Verlassen der Wohnung soll er angekündigt haben, den Geschädigten am darauffolgenden Tag erneut aufzusuchen und ihn zu töten, falls er ihm nicht entweder 500,00 ¿ oder seine EC-Karte übergebe. Hierzu kam es nicht mehr, weil sich das Opfer zwischenzeitlich in stationäre Behandlung begeben musste. Das Amtsgericht hat gegen den Angeklagten unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet. Die Hauptverhandlung wird am 08.04. und 15.04.2011 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 4.   06.04.2011 Die 3. Strafkammer verhandelt ab 11.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 46-jährigen Mann aus Prettin wegen Leistungserschleichung in vier Fällen (Tatzeitraum: März bis Mai 2010; Tatort: Dessau/Jessen).    5.   07.04.2011 In einer um 09.00 Uhr beginnenden Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer muss sich ein 38-jähriger Mann aus Gerbisbach wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Es soll in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Wittenberg am 21.04.2009 dem dortigen Angeklagten, dem vorgeworfen war, einer jungen Frau im Zuge einer Auseinandersetzung einen Teil des linken Ohres abgebissen zu haben, wahrheitswidrig für die Tatzeit ein Alibi verschafft haben. Seine Aussage soll er später im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau bekräftigt haben. Das Amtsgericht hat gegen den strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getretenen Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richten sich sowohl dessen als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft. Vor der 6. Strafkammer beginnt in einem erstinstanzlichen Verfahren um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus Wittenberg, dem die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last legt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Mann in der Nacht vom 02.01. zum 03.01.2010 in seiner Wohnung in Wittenberg seinen zu diesem Zeitpunkt knapp zwei Monate alten Sohn, weil dieser unentwegt schrie, aus dem Bett genommen und so heftig geschüttelt habe, dass der Säugling am Folgetag stationär behandelt werden musste. Im Klinikum wurden ein Shaken baby Syndrom, multiple Hirnblutungen, ein Hirnödem sowie multiple Gesichtshämatome diagnostiziert, die trotz der ärztlichen Behandlung am 02.03.2010 zum Tode des Kindes führten. Die Hauptverhandlung, die ursprünglich bereits im November 2010 beginnen sollte, wird am 08.04. und 11.04.2011 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 6.   08.04.2011 Die 2. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen fünf, teilweise inhaftierte Angeklagte im Alter zwischen 19 und 34 Jahren, darunter eine Frau, aus Oranienbaum, Köthen und Radis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis ihrer Ermittlungen davon aus, dass die vier Männer in den Abendstunden des 14.11.2010 ihr späteres Opfer in dessen Wohnung in Köthen überfielen und gegen ihn in der nachfolgenden Auseinandersetzung massive Gewalt verübten. Unter anderem soll einer der Angeklagten einen etwa 35 Kilogramm schweren Sessel auf den Geschädigten geworfen haben, der durch die Gewalteinwirkung mehrere Frakturen im Gesicht sowie ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades davontrug. Der Frau, die mit dem Geschädigten verlobt war, wird Beihilfe vorgeworfen, weil sie diesen zuvor telefonisch an die Wohnungstür gelockt haben soll. Tatmotiv ist mutmaßlich, dass der Geschädigte kurz vor dem Tatgeschehen die Mutter der Angeklagten bedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft nimmt aufgrund von entsprechenden Äußerungen der Angeklagten während der Tatausführung sowie der Brutalität, mit der die Täter vorgegangen sind, an, dass diese mit bedingtem Tötungsvorsatz handelten. Die Hauptverhandlung wird am 14.04., 02.05. und 06.05.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 7.   11.04.2011 Vor der 3. Strafkammer muss sich um 12.30 Uhr ein 41-jähriger Mann aus Köthen wegen Unterschlagung in fünf Fällen verantworten. Er soll als kassenberechtigter Mitarbeiter eines Unternehmens in Großzöberitz im Dezember 2008 Bargeldbeträge in Gesamthöhe von etwa 12.000,- ¿ unberechtigt für sich verwendet haben. 8.   14.04.2011 Erneut die 3. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Verletzung der Unterhaltspflicht seinen drei minderjährigen Kindern gegenüber (Tatzeitraum: Juli bis Oktober 2007). 9.  18.04.2011 Vor der 1. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen vier Angeklagte aus Dessau-Roßlau und Zerbst im Alter zwischen 16 und 22 Jahren. Sie sollen am 13.05.2010 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Roßlau ein elfjähriges spielendes Mädchen geschlagen und als ¿Nigger¿ bezeichnet haben. Drei der Angeklagten hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen, weil sich ihre Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachweisen lasse. Hiergegen richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft. Die mutmaßliche Haupttäterin, eine 22-jährige, einschlägig vorbestrafte Frau, wendet sich mit der Berufung gegen ihre Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr, in die eine früher verhängte Strafe einbezogen und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Sie ist zusätzlich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Verantwortung gezogen worden, weil sie während des Tatgeschehens ¿Heil Hitler¿ gerufen und ferner gegenüber dem Kind ihr Gesäß entblößt und dabei geäußert haben soll, so sehe ein ¿deutscher Hintern¿ aus. Gegen zwei weitere Mitangeklagte ist das Urteil des Amtsgerichts bereits rechtskräftig. Die Hauptverhandlung soll am 26.04.2011 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 10.  19.04.2011 Die 3. Strafkammer verhandelt um 13.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 24-jährigen burkinischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (Tatzeit: 28.02.2010; Tatort: Hamburg). 11.  21.04.2011 Der Monat schließt mit der um 09.00 Uhr beginnenden Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer gegen einen 59-jährigen Mann und dessen 51-jährige Ehefrau aus Elster, gegen die das Amtsgericht Wittenberg wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und zwei Monaten verhängt hat, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Ausgangspunkt des Tatgeschehens ist, dass die Angeklagten durch notarielle Vereinbarung aus dem Jahre 2005 die Betreuung und Pflege einer damals 84-jährigen, an fortgeschrittener Demenz leidenden und mittlerweile verstorbenen Frau übernommen haben, die ihnen im Gegenzug die Befugnis einräumte, über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen. Als die Angeklagten im Dezember 2008 einen Notarzt verständigten, fand dieser die Frau in einem deutlich unterkühlten Zimmer in erheblich abgemagertem und auch ansonsten schlechtem Allgemeinzustand vor. Sie litt unter anderem an Erfrierungen 1. und 2. Grades der Füße sowie an bereits in Fäulnis übergehenden Auflagegeschwüren. Das Amtsgericht hat die Mangelerscheinungen auf eine bewusste Vernachlässigung der Pflege durch die Angeklagten zurückgeführt, die das Vermögen der Frau nicht für Pflegekosten hätten aufwenden wollen, weil es bereits fest für eigene Zwecke eingeplant gewesen sei. Gegen das Urteil richten sich die Berufungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagten. Die Hauptverhandlung wird am 29.04. und 04.05.2011 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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