Bedarfszuweisung zur Teilentschuldung für die Stadt Leuna
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 059/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 059/11 Magdeburg, den 8. April 2011 Bedarfszuweisung zur Teilentschuldung für die Stadt Leuna Das Innenministerium bewilligt der Stadt Leuna im Saalekreis eine Bedarfszuweisung in Höhe von 50.044 Euro zur Teilentschuldung ablösbarer Kreditverpflichtungen. Zum 01.01.2010 wurde aus 11 Gemeinden und der Stadt Leuna die Einheitsgemeinde Stadt Leuna gebildet. Mehrere am Zusammenschluss beteiligte Gemeinden haben im Vorfeld der gemeindlichen Neugliederung hohe Kreditbelastungen und Fehlbeträge übernommen. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Kreditbelastungen mehrerer am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden stellen für die Einheitsgemeinde Stadt Leuna eine gemeindliche Verschuldung dar, die aus eigener Finanzkraft heraus nicht tragbar ist. Deshalb unterstützt sie das Innenministerium finanziell mit Hilfe der Bedarfszuweisung in Höhe von über 50.000 Euro, so dass die Entschuldung von zwei weiteren ablösbaren Krediten ermöglicht wird.¿ Bereits im Jahr 2009 bewilligte das Innenministerium der damaligen Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau eine nichtinvestive Zuweisung in Höhe von über zwei Millionen Euro zur Teilentschuldung einer ablösbaren Kreditverpflichtung der Gemeinde Zöschen. Eine weitere Teilentschuldung für die Einheitsgemeinde Stadt Leuna in Höhe von über 77.000 Euro wurde im Jahr 2010 gewährt. Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz (FAG) können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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