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Magdeburg, den 09.05.2011

Entscheidungen zu kommunalen Verfassungsbeschwerden ? Stahlknecht sieht Arbeit der Koalition bestätigt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/11 Magdeburg, den 10. Mai 2011 Entscheidungen zu kommunalen Verfassungsbeschwerden ¿ Stahlknecht sieht Arbeit der Koalition bestätigt Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Kommunen Arnstedt, Wiederstedt, Everingen und Stolberg abzulehnen, erklärt Innenminister Holger Stahlknecht: ¿Mit den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes besteht nunmehr Rechtssicherheit für die Kommunen. Jetzt heißt es, nach vorn zu blicken und die kommunale Selbstverwaltung in den neuen Strukturen weiter mit Leben zu erfüllen.¿ Der Innenminister sieht in den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes eine Bestätigung der Arbeit der Großen Koalition. Impressum: Verantwortlich: Anke Reppin Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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