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Dessau-Roßlau, den 09.05.2011

(LverfG LSA) Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Dessau-Roßlau, den 10. Mai 2011 (LverfG LSA) Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos Aktenzeichen: LVG 24/10                       LVG 25/10                       LVG 33/10                       LVG 47/10 Das Landesverfassungsgericht hat durch Urteile vom heutigen Tage kommunale Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Arnstedt und Wiederstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz), Everingen (Landkreis Börde) sowie der Stadt Stolberg (Harz) zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt für die betreffenden Landkreise und teilweise gegen Regelungen des Gesetzes zur Ausführung der Gemeindegebietsreform. Die im ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform geregelten Grundsätze der Gemeindeneugliederung hat das Landesverfassungsgericht bereits durch Urteil vom 21. April 2009 (LVG 12/08) als verfassungsgemäß bestätigt. Auch durch die nunmehr angeordnete Auflösung und Eingemeindung in Einheitsgemeinden werden die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Die Landesverfassung gewährleistet lediglich den institutionellen Bestand der Gemeinden, nicht aber den Fortbestand jeder einzelnen, historisch gewachsenen Gemeinde. Der Gesetzgeber hat im Rahmen seines politischen Gestaltungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen, die sich am Gemeinwohl orientiert und die geografischen und sonstigen Besonderheiten der Gemeinden angemessen berücksichtigt. Soweit einige Gemeinden gerügt haben, dass die Kommunalaufsicht über ihre Anträge zur Genehmigung von Gebietsänderungsvereinbarungen nicht in der formalen Reihenfolge des Eingangs der Anträge entschieden habe, liegt hierin kein Verfassungsverstoß. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

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