Neuregelung Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern - Jugendamt soll im Streitfall vermitteln
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 023/11 Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 023/11 Magdeburg, den 18. Mai 2011 Neuregelung Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern - Jugendamt soll im Streitfall vermitteln Halle/Saale (MJ). Die Justizministerkonferenz hat sich mit der Frage beschäftigt, wie zukünftig das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern gesetzlich geregelt werden soll. Einigkeit besteht darin, dass das Kindeswohl im Zentrum der gesetzlichen Neuregelung stehen muss. ¿Eine gemeinsame Sorgeerklärung der nicht miteinander verheirateten Eltern - die jetzt bereits möglich ist - bietet das beste Fundament für eine am Wohl des Kindes orientierte einvernehmliche Wahrnehmung der elterlichen Sorge¿, so die Ressortchefs der Länderjustizministerien. Streit besteht jedoch zwischen CDU und FDP über die Frage, wie die Interessen der Eltern in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden können, wenn sie selber nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Deshalb hat die Justizministerkonferenz den Beschlussvorschlag bewusst offen formuliert. Die SPD-Justizministerinnen und -Justizminister haben neu einen Alternativvorschlag vorgestellt, der die berechtigten Interessen beider Elternteile wahrt und deshalb in die Diskussion eingebracht werden soll. Sachsen-Anhalt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Im Grundsatz befürworten wir das Antragsprinzip, d.h. der Mutter steht nach der Geburt die elterliche Sorge zu und der Vater hat die Möglichkeit, einen Sorgeantrag zu stellen, wenn er die elterliche Sorge ebenfalls ausüben möchte. Wir möchten den Vätern jedoch nicht zumuten, sogleich das Familiengericht anzurufen, sofern sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder haben möchten. Deshalb schlagen wir eine Vermittlung zwischen den Eltern durch das Jugendamt vor, bevor eine Sorgerechtsstreitigkeit zu Gericht gelangt.¿ In der Praxis könnte das so aussehen, dass der Vater den Sorgeantrag beim Jugendamt stellt, dieses die Mutter hierzu anhört und versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln. Gelinge die Vermittlung nicht, d.h. steht am Ende der Bemühungen des Jugendamts keine gemeinsame Sorgeerklärung, informiert das Jugendamt das Familiengericht, welches dann eine am Kindeswohl ausgerichtete Sorgerechtsentscheidung treffen kann. Impressum: Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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