Kultusministerium verbessert Fördervoraussetzungen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 072/11 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 072/11 Magdeburg, den 20. Mai 2011 Kultusministerium verbessert Fördervoraussetzungen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler In Sachsen-Anhalt haben künftig mehr Berufsschülerinnen und Berufsschüler als bisher Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss zu Fahrt- und Übernachtungskosten beim Besuch einer überregionalen Fachklasse oder bei Blockunterricht. Das ermöglicht die Änderung einer Förderrichtlinie des Kultusministeriums. Darin werden die Schwellen für den Antrag auf einen finanziellen Zuschuss heruntergesetzt. Das Kultusministerium leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung gleicher Bildungschancen für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler auch dann, wenn wegen der demografischen Entwicklung der Schulbesuch vor Ort nicht mehr sichergestellt werden kann. Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen teilweise zu anderen Berufsschulstandorten fahren, weil nicht jede berufliche Fachrichtung an jeder Schule angeboten wird. Dafür können sie einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn neben anderen Fördervoraussetzungen ihr Ausbildungsentgelt oder ihre Ausbildungsbeihilfe 600 Euro monatlich nicht übersteigen. Bisher wurde das Kindergeld auf diese Summe angerechnet. Diese Regelung wird nun gestrichen. Neu ist zudem, dass die Mindestentfernung zwischen Schule und Wohnort lediglich 50 Kilometer betragen muss. Bisher waren es 75 Kilometer. Dies war ein vielfach geäußerter Wunsch insbesondere der Kammern. Die Änderung der Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011. Anträge sind zu stellen beim: Landesverwaltungsamt Referat 509 Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle oder Landesverwaltungsamt Referat 510 Olvenstedter Str. 1 -2 39108 Magdeburg Hilfebedürftigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern gewährt das Land Sachsen-Anhalt nach Einkommen gestaffelt Zuwendungen zu den Ausgaben für Unterbringungs- und Fahrtkosten, die durch die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung bei der Blockbeschulung oder des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule entstehen Die Richtlinie und die dazugehörigen Formulare sind unter https://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=7256 unter Erlasse und Datum 01.06.2010 abrufbar. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk
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