(LG MD) Raubmordprozess gegen Hausmeister - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 028/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 028/11 Magdeburg, den 24. Mai 2011 (LG MD) Raubmordprozess gegen Hausmeister - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe 22 Ks 22/09 (Mord) ¿ 2. Strafkammer Wie heute bekannt wurde hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 86/11) mit einstimmigem Beschluss vom 10. Mai 2011 eine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt. Mit Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts vom 10.09.2010 wurde der Hausmeister Peter P. (geb. März 1946) wegen Mordes in Tateinheit mit Raub zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die gegen diese Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufwies. Damit steht fest, dass Peter P. am 29. Januar 2008 in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg ermordet hatte, nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung des Opfers verschafft hatte, um nach Geld zu suchen und dabei von der Frau überrascht wurde. Der Prozess hatte für Aufsehen gesorgt, da der Angeklagte in einem ersten Prozess am 16.12.2008 durch die 1. Strafkammer des Landgerichts freigesprochen wurde. Dieser Freispruch wurde am 15.10.2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben (Az. 4 StR 287/09 als pdf zu finden unter www.bundesgerichtshof.de). Die 2. Strafkammer hat dann ab 3. März 2010 den Prozess erneut durchgeführt und nach 16 Verhandlungstagen den Angeklagten als Mörder verurteilt. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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