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Magdeburg, den 23.05.2011

(OVG LSA) Urteil in Sachen "Aufstellung von Pollern auf Gemeindestraßen" rechtskräftig

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/11 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/11 Magdeburg, den 24. Mai 2011 (OVG LSA) Urteil in Sachen "Aufstellung von Pollern auf Gemeindestraßen" rechtskräftig Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte mit Urteil vom 22. September 2010 (Aktenzeichen 3 L 341/09) entschieden, dass die nicht kreisfreien Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr für die Anordnung von Verkehrseinrichtungen - wie z. B. Poller - auf öffentlichen Straßen in ihrem Gemeindegebiet zuständig sind (Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts 011/10 vom 4. Oktober 2010). Gegen dieses Urteil hatte die beklagte Stadt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 3. Mai 2011 die Beschwerde zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung auch nicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist. Außerdem sei auch nicht ersichtlich, dass das Urteil verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sei. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig. (Aktenzeichen des Bundesverwaltungsgerichts 3 B 91.10). Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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