Verkehrsminister Webel: Nach Gerichtsentscheidung steht Baubeginn am Lückenschluss der A14 nichts mehr im Wege
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 052/11 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 052/11 Magdeburg, den 25. Mai 2011 Verkehrsminister Webel: Nach Gerichtsentscheidung steht Baubeginn am Lückenschluss der A14 nichts mehr im Wege Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig begrüßt, mit der heute die letzte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt des A14-Lückenschlusses bei Colbitz (Landkreis Börde) abgewiesen wurden. ¿Das ist ein guter Tag für die Menschen in Sachsen-Anhalt¿, sagte der Minister in Magdeburg. Dem Baubeginn an der besonders für den Norden des Landes so enorm wichtigen Trasse stehe nun nichts mehr im Wege. Webel geht davon aus, dass der erste Autobahnabschnitt schon bald auch praktisch in Angriff genommen werden kann. Bei normalem Verlauf des Vergabeverfahrens könnten die Arbeiten an dem rund sechs Kilometer langen Planungsabschnitt noch im Herbst dieses Jahres - zunächst u.a. mit Leitungsumverlegungen und dem Bau von zwei Brückenbauwerken (Radweg- und Fledermausbrücke) - beginnen. Nach Auskunft des Ministers ist durch die Klageverfahren ein Zeitverzug von mehr als einem Jahr entstanden. ¿Das Land und besonders die Altmark brauchen diese Autobahn¿, betonte Webel. Zum A14-Lückenschluss und der so genannten Querspange zur A39 als Bestandteil der ¿Hosenträger-Variante¿ gebe es keine sinnvolle Alternative. ¿Der mitteldeutsche Raum muss über einen leistungsfähigen Korridor mit den Häfen an Nord- und Ostsee verbunden werden¿, fügte Minister Webel hinzu. Außerdem binde die A14 strukturell schwache Regionen wie die Altmark besser an das europäische Verkehrsnetz an, erhöhe damit die Mobilität der Menschen und verbessere die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung im Norden Sachsen-Anhalts sowie in den benachbarten Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Nach den Worten von Webel ist die Finanzierung des Vorhabens gesichert. Der Bund und die beteiligten Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hätten bereits im März 2009 eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Der Minister zeigte sich zudem optimistisch, dass die Gerichtsentscheidung einen positiven Einfluss auf den weiteren Verlauf der Planungen für den A14-Lückenschluss haben wird. Zu Ihrer Information: In ursprünglich drei Klageverfahren wandten sich der BUND sowie zwei private Kläger gegen den am 16. März 2010 gefassten Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der so genannten Verkehrseinheit (VKE) 1.2 bei Colbitz. Das Vorhaben wurde wegen unzureichender Berücksichtigung des Naturschutzes, fehlendem Bedarf für eine Autobahn, fehlerhafter Variantenprüfung und fehlerhafter Abschnittsbildung sowie damit verbundener Inanspruchnahme von Grundbesitz, der abbauwürdige Bodenschätze enthält und wegen zu erwartender Lärmimmissionen auf ein nahe der vorgesehenen Trasse gelegenes Wohngrundstück beanstandet. Eine private Klage wurde bereits vor den Verhandlungsterminen beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zurückgezogen. Zur Klage des BUND erfolgte zur Erledigung des Rechtsstreits auf Vorschlag des Gerichtes ein Vergleich. Danach wird der Planfeststellungsbeschluss dahingehend abändert, dass der Bau des südlichen Stummels (südliche Abschnittsgrenze bis südlich der Anschlussstelle Wolmirstedt) an die Voraussetzung geknüpft wird, dass der Planfeststellungsbeschluss mit dem Anschlussabschnitt in Richtung Magdeburg (VKE 1.1) unanfechtbar geworden ist. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass der nördliche Stummel, d.h., die Strecke nördlich der Anschlussstelle (AS) Colbitz aus der Planfeststellung herausgenommen wird. Die letzte Klage wurde heute abgewiesen, da die geplante Trassenführung nach Ansicht des Gerichts die Rechte des Klägers nicht verletzt. Die Planungsunterlagen für die A14 wurden unter Berücksichtigung der strengen Maßstäbe und Anforderungen des Urteils des BVerwG zur A143 (Westumfahrung Halle) aus dem Jahr 2007 zur stärkeren Gewichtung der Belange des Naturschutzes erarbeitet. Die künftige A14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin verläuft auf einer Gesamtlänge von 155 Kilometer durch Sachsen-Anhalt (97 km), Brandenburg (32 km) und Mecklenburg-Vorpommern (26 km). Sie schließt eine Lücke im deutschen und europäischen Autobahnnetz. Der aktuelle Bearbeitungsstand der weiteren Verkehrseinheiten in Sachsen-Anhalt stellt sich wie folgt dar: VKE 1.1 vorh. AS Dahlenwarsleben - o (ohne) AS Wolmirstedt Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Februar 2011 eingeleitet. VKE 1.3 B 189 nördl. Colbitz - Dolle/L 29 Das Planfeststellungsverfahren wurde am 3.12.2009 eingeleitet. VKE 1.4 Dolle/L 29 - m AS Lüderitz (L 30) Das Planfeststellungsverfahren wurde am 23.07.2009 eingeleitet. VKE 1.5 o AS Lüderitz (L 30) - m AS Uenglingen (L 15) Das Planfeststellungsverfahren wurde am 12.01.2011 eingeleitet. VKE 2.1 o AS Uenglingen (L 15) - m AS Osterburg (L 13) Die Entwurfsbearbeitung ist abgeschlossen, das Planfeststellungsverfahren ist beantragt. VKE 2.2 o AS Osterburg (L 13) - m AS Seehausen (B 190) Die Entwurfsbearbeitung ist abgeschlossen und das Planfeststellungsverfahren wird vorbereitet. VKE 3.1 + o AS Seehausen - Landesgrenze BB/ST VKE 3.2a Das Planfeststellungsverfahren wurde am 21.01.2010 eingeleitet. Das Verfahren für die VKE 3.2b (Landesgrenze BB/ST - o AS Wittenberge) läuft in Brandenburg parallel. Grafik Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
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