: 25
Magdeburg, den 26.05.2011

Bundesrat - Kolb: Vertragsabschluss am Telefon muss künftig schriftlich bestätigt werden

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 025/11 Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 025/11 Magdeburg, den 27. Mai 2011 Bundesrat - Kolb: Vertragsabschluss am Telefon muss künftig schriftlich bestätigt werden Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt unterstützt auf der heutigen Bundesratssitzung einen Gesetzentwurf, welcher Verbraucher noch besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen soll. Er sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge künftig innerhalb von zwei Wochen vom Verbraucher in Textform bestätigt werden müssen. Ansonsten kommt der Vertrag nicht zustande. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Jeder Verbraucher erhält so die Möglichkeit, noch einmal in Ruhe zu überlegen, ob er den Vertrag wirklich abschließen will. Mit der Abzocke durch unseriöse Anbieter ist damit Schluss. Überrumplungsaktionen werden keinen Sinn mehr machen.¿ Die Situation kennt jeder: Das Telefon klingelt und die Stimme am anderen Ende der Leitung bietet ein auf den ersten Blick günstiges Produkt an. Ein Vertragsabschluss ist ihr Ziel. Die Stimme klingt freundlich und sehr überzeugend, manchmal auch fordernd und einschüchternd. Zeit zum Abwägen gibt sie nicht, weil das Angebot angeblich nur wenige Tage gilt. Manch einen Angerufenen überfordert diese Situation. Er willigt spontan in ein Geschäft ein, welches er unter normalen Umständen vielleicht nicht abgeschlossen hätte und dessen Tragweite er oft nicht überblickt. Zwar bleibt ihm das bei Fernabsatzgeschäften bestehende Widerrufsrecht. ¿Doch das bietet keinen ausreichenden Schutz, gerade weil der Betroffene sich oft nicht bewusst war, einen Vertrag geschlossen zu haben¿, so Ministerin Kolb. ¿Bei Verbraucherschutzorganisationen auch in Sachsen-Anhalt gehen immer wieder Beschwerden ein, dass beispielsweise der Widerruf gegen ein Telefongeschäft angeblich nicht angekommen oder nicht fristgerecht erfolgt sei.¿ Der heute im Bundesrat diskutierte ¿Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbrauchschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung¿ favorisiert die so genannte Bestätigungslösung. Die Einwilligung in ein telefonisch abgeschlossenes Geschäft muss danach innerhalb von 14 Tagen zwingend in Textform erfolgen, möglich per Brief, Fax oder E-Mail. Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung des Bußgeldes beispielsweise beim Einsatz von Anrufautomaten von derzeit maximal 50.000 Euro auf dann 250.000 Euro vor. Hintergrund Am 4. August 2009 ist das ¿Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen¿ in Kraft getreten. Verbotenes Telefonmarketing sollte so eingedämmt werden. Die Verbraucher sollten wirksamer gegen unerbetene Werbeanrufe und ungewollt abgeschlossene Verträge geschützt werden. Die Beschwerden über belästigende Telefonwerbung nahmen jedoch nicht ab. Impressum: Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung