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Halle (Saale), den 26.05.2011

Neuausweisung des Naturschutzgebietes ?Teufelsmauer und Bode bei Neinstedt? im Rahmen von Natura 2000

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 052/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 052/11 Halle (Saale), den 24. Mai 2011 Neuausweisung des Naturschutzgebietes ¿Teufelsmauer und Bode bei Neinstedt¿ im Rahmen von Natura 2000 In der kommenden Woche beginnt das Ausweisungsverfahren des Naturschutzgebietes ¿Teufelsmauer und Bode bei Neinstedt¿. Dazu werden ab dem 6. Juni 2011 die entsprechenden Unterlagen in der Stadtverwaltung Thale zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Aus diesem Anlass möchten wir die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich zu einem Vororttermin einladen. Am Dienstag, den 31. Mai 2011, um 11 Uhr werden Ihnen die Naturschutzexperten des Landesverwaltungsamtes vor Ort zum Ausweisungsverfahren Rede und Antwort stehen und Ihnen den bevorstehenden Verfahrensablauf erläutern. Zudem stellen wir Ihnen entsprechendes Info- und Kartenmaterial zur Verfügung. Natürlich wird es die Möglichkeit zu Foto- und Filmaufnahmen geben. Unsere Naturschutzexperten werden Ihnen dazu die naturschutz- und gebietsrelevanten Motive vorstellen. Wir erwarten Sie um 11 Uhr in Thale, Touristeninformation (Bahnhofstraße 3, 06502 Thale). Dort steht ein Kleinbus bereit, um uns an die interessantesten Orte zu bringen. Hoffen wir gemeinsam auf gutes und trockenes Wetter. Bitte geben Sie uns eine kurze Bestätigung Ihrer Teilnahme bis zum 27.05.2011 und teilen Sie uns mit, ob Sie in unserem Kleinbus oder im eigenen Fahrzeug mitfahren möchten. Das Neuausweisungsverfahren Durch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, ein Verfahren zur erneuten Ausweisung des NSG ¿Teufelsmauer¿ im Landkreis Harz zu führen. Das auszuweisende Gebiet umfasst das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ¿Teufelsmauer nördlich Thale¿ und Teile des FFH-Gebietes ¿Bode und Selke im Harzvorland¿. FFH-Gebiete bilden zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Daneben ist eine erneute Unterschutzstellung der sonstigen bereits unter Schutz stehenden Fläche in einer den aktuellen räumlichen Bedingungen angepassten Form vorgesehen. Bisher ist für das NSG ¿Teufelsmauer¿ immer noch die Verordnung aus dem Jahr 1935 rechtskräftig, womit aktuellen Anforderungen, beispielsweise im Hinblick auf Regelungsgehalt und Rechtssicherheit, nicht mehr entsprochen wird. Geplant ist eine Ausweisung auf einer Fläche von ca. 198 ha. Im Landesverwaltungsamt wurde auf der Grundlage eines Pflege- und Entwicklungsplans durch das Referat Naturschutz und Landschaftspflege ein zwischen den einzelnen Fachabteilungen abgestimmter Verordnungsentwurf erarbeitet. Das Landesverwaltungsamt wird nunmehr die Stadt Thale als betroffene Kommune, die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände unmittelbar sowie die Allgemeinheit mittelbar in Form einer öffentlichen Auslegung in der Stadtverwaltung am NSG-Ausweisungsverfahren beteiligen. Dadurch erhält jedermann, insbesondere Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben. Hintergrund Warum Naturschutz, warum Natura 2000? Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch ¿notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ¿ auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ¿ all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Natura 2000 schützt Arten und Lebensräume Vor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen NATURA 2000 und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000 ¿ Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ¿Verschlechterungsverbot¿. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA2000 ¿ Gebiete ausgewiesen werden sind die Vogelschutzrichtlinie und die FFH ¿ Richtlinie, die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 265 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet, darunter die FFH-Gebiete ¿Teufelsmauer nördlich Thale¿ und ¿Bode und Selke im Harzvorland¿, welche nun im neu auszuweisende NSG ¿Teufelsmauer und Bode bei Neinstedt¿ nationalrechtlich gesichert werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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