Bundesrat - Justizministerin Kolb: Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs werden gestärkt
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 026/11 Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 026/11 Magdeburg, den 27. Mai 2011 Bundesrat - Justizministerin Kolb: Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs werden gestärkt Magdeburg (MJ). Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb begrüßt das mehrheitliche Votum des Bundesrates für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs (StORMG) auf seiner Sitzung am heutigen Freitag, dem 27. Mai 2011. Angesichts der erschütternden Vielzahl der im letzten Jahr aufgedeckten Fälle sexuellen Kindesmissbrauches, die sich teilweise über Jahrzehnte hinweg in verschiedenen Betreuungseinrichtungen zugetragen haben, war eine Verbesserung des Opferschutzes auch im Strafrecht zwingend. ¿Da die Opfer aufgrund ihrer traumatisierten Erfahrungen oft erst nach vielen Jahren die Erlebnisse verarbeitet haben und die Entscheidung treffen, Strafanzeige gegen ihren Peiniger zu erstatten, verbessert die Verlängerung der Zeit in der die Verjährung ruht die Chance auf eine Strafverfolgung.¿ Der gerade vorgelegte Bericht der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, zeigt, dass es nach wie vor Handlungsbedarf gibt. Für jedes Opfer muss die Hilfe möglich und zugänglich sein, die es braucht ¿ auch an finanziellen Hürden darf eine notwendige psychologische und psychiatrische Behandlung nicht scheitern. Nach Meinung von Prof. Dr. Angela Kolb geht das Gesetz aber nicht weit genug: ¿Es bedarf einer weiteren Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften, weil gerade Opfer, die in Abhängigkeitsverhältnissen Opfer eines Missbrauchs geworden sind, erst lange nach ihrer Volljährigkeit in der Lage sind, ihren Peiniger anzuzeigen.¿ Zu einem besseren Opferschutz brauchen wir aber auch eine Kultur des Hinsehens, die Signale zu erkennen, die auf einen Missbrauch hindeuten und Hilfen anzubieten. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, vor allem für minderjährige Opfer von sexuellen Übergriffen gesetzliche Verbesserungen herbeizuführen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll die Verfolgungsverjährung bei schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr wie gegenwärtig nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern in Zukunft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ruhen. Hintergrund: Der Entwurf des StORMG ist am 23. März 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Er greift Empfehlungen des Runden Tisches ¿Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen auf, welcher am 1. April 2010 seine Arbeit aufgenommen hatte und wird gemeinsam von den Bundesministerinnen für Justiz, Familie und Bildung geleitet. Am 1. Dezember 2010 war ein Zwischenbericht vorgelegt worden. Impressum: Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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