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Halle (Saale), den 05.06.2011

2. Auslegungsverfahren zur A 143, Westumfahrung Halle (Saale) beginnt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 055/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 055/11 Halle (Saale), den 6. Juni 2011 2. Auslegungsverfahren zur A 143, Westumfahrung Halle (Saale) beginnt Das Landesverwaltungsamt hat im Planergänzungs- und ¿änderungsverfahren zur A 143, Westumfahrung Halle (Saale), Anschlussstelle Halle-Neustadt (B80) bis Autobahndreieck Halle-Nord (A 14) ein 2. Auslegungsverfahren eingeleitet. Die geänderten Planunterlagen beinhalten im Wesentlichen die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung, die aufgrund der Fortschreibung der Verkehrsprognose (Prognosehorizont 2025) notwendig geworden ist und Auswirkungen auf die Schallbetroffenheit hat. Die neuen Berechnungen ergeben eine leichte Abnahme der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) sowie eine Abnahme der Lkw-Anteile. Ergänzend wurden im Zuge der Verkehrsuntersuchung die Verkehrsbelastungen im Stadtgebiet Halle betrachtet. Innerhalb der Stadt Halle (Saale) ist durch den Bau des geplanten Autobahnabschnittes eine Entlastung zu verzeichnen. Aufbauend auf der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung wurden auch die schall- sowie luftschadstofftechnischen Untersuchungen für den gesamten Bereich der A 143 ¿ VKE 4224 neu ermittelt. Die Verringerung der Verkehrsstärke und des Lkw-Anteils für den Prognosehorizont 2025 bewirkt gemäß der schalltechnischen Untersuchungen eine deutliche Pegelminderung gegenüber den Emissionswerten des 1. Änderungsverfahrens. Mit Ausnahme von 2 Gebäuden in Bennstedt und 4 Gebäuden in Schiepzig werden überall die Immissionsgrenzwerte eingehalten. Aus den überarbeiteten Unterlagen lässt sich für die einzelnen betroffenen Gebäude entnehmen, welche Immissionsgrenzwerte sich durch den Bau des geplanten Abschnittes der A 143 ergeben und ob ein Anspruch auf Lärmschutz besteht. Die Auslegung der Planunterlagen wird in der Stadt Wettin-Löbejün, in der Gemeinde Salzatal und in der Gemeinde Petersberg im Zeitraum vom 08. Juni 2011 bis einschließlich 07. Juli 2011 erfolgen. In diesem Zeitraum wird die Einsichtnahme in die vor Ort ausgelegten Planunterlagen für jedermann möglich sein. Einwendungen können während der Auslegung und daran anschließend bis zum 21. Juli 2011 erhoben werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen verwiesen. Das Landesverwaltungsamt rechnet für das weitere Vorgehen mit einem Erörterungstermin noch vor Herbstbeginn. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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