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Magdeburg, den 06.06.2011

Kabinett nimmt Stellung zum Ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit  Stahlknecht: Verwaltungshandeln ist transparent

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 311/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 311/11 Magdeburg, den 7. Juni 2011 Kabinett nimmt Stellung zum Ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit  Stahlknecht: Verwaltungshandeln ist transparent Das Kabinett hat heute Stellung zum Ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz genommen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom Inkrafttreten des Informationszugangsgesetztes am 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2010 und war im Dezember 2010 veröffentlicht worden. ¿Für alle Bürgerinnen und Bürger ist somit Verwaltungshandeln transparent, nachfragbar und dazu nachvollziehbar. Dies ist auch ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie¿, betonte Innenminister Holger Stahlknecht. In ihrer Stellungnahme bilanzieren die Regierungsmitglieder, dass die mit Einführung des Informationszugangsgesetzes vollzogene Abkehr vom Aktengeheimnis zur Aktenöffentlichkeit ohne nennenswerte Probleme verlief. Sie führen dies vor allem darauf zurück, dass sich die informationspflichtigen Stellen schnell und umfassend auf die neue Rechtslage einstellten. Auch dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der die Aufgaben des Landebeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnimmt, sei dies zu verdanken. ¿Der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter haben sich von Anfang an in der Rolle als fachkundiger Mittler zwischen Verwaltung und den um Informationszugang bemühten Antragstellern bewährt¿, sagte der Innenminister. Ebenso stellte das Kabinett fest, dass sich die anfängliche Sorge, mit Inkrafttreten des Informationszugangsgesetzes könne die Verwaltung eine regelrechte Antragsflut erreichen, als unbegründet erwies. ¿Das liegt sicher auch daran, dass immer mehr amtliche Informationen, die für die Allgemeinheit von Interesse sind, unaufgefordert zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch Veröffentlichung im Internet¿, so Stahlknecht. Dem Vorschlag des Landesbeauftragten, den Informationszugang grundsätzlich kostenfrei zu gewähren, wird die Landesregierung nicht folgen. ¿Dies widerspräche dem geltenden Verwaltungskostenrecht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass über die Gebührenhöhe noch einmal geredet werden kann¿, sagte der Innenminister. Die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit wird nun dem Landtag zugeleitet und anschließend als Landtagsdrucksache veröffentlicht. Nach Behandlung in den Ausschüssen wird sich das Plenum mit diesem Thema befassen. Im Jahr 2013 soll das neue Landesgesetz dann nochmals auf den Prüfstand kommen. So soll bis dahin unter anderem die Frage geklärt sein, inwieweit bestehende, aber sehr spezifische Informationszugangsrechte, wie das Umweltinformationsrecht, mit dem allgemeinen Informationszugangsrecht zu einer Rechtsvorschrift zusammengeführt werden können. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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