(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Juni 2011 (Stand: 27.05.)
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 029/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 029/11 Magdeburg, den 8. Juni 2011 (LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Juni 2011 (Stand: 27.05.) Sicherungsverfahren: Totschlag in Magdeburg 21 Ks 162 Js 39603/10 (11/11) - 1. Strafkammer - Schwurgericht 1 Beschuldigter 2 Sachverständige 20 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 01. Juni 2011, 09.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: 7., 10., 20. und 27. Juni, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23 Dem 44 jährigen Beschuldigten Mario U. wird vorgeworfen am Nikolaustag (6.12.2010) in Magdeburg einen Freund erstochen zu haben. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt möglicherweise infolge verschiedener Erkrankungen schuldunfähig gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen dürfte der Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Aufgrund der möglichen Schuldunfähigkeit verhandelt die Kammer nicht im Anklageverfahren, sondern in einem Sicherungsverfahren nach § 413 StPO. § 413 StPO Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren). Feldzerstörungen in Gatersleben ¿ Berufungsprozess 4 Angeklagte 2 Zeugen Prozesstermin: Mittwoch, den 1. Juni 2011, 9.00 Uhr, Saal A 12 Die Angeklagten Axel M. (geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979), Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Patricia D. und Mirjam A. haben die Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der restlichen 4 Angeklagten verhandelt wird. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2011 die Nichtlassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen. Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein weiterer Termin steht noch nicht fest. Insgesamt hatte damit sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg. Raubüberfälle in Haldensleben und Wolfshausen 25 KLs 328 Js 33412/10 (4/11) - 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 8 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 09. Juni 2011, 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau Fortsetzungstermine: Montag, 20. Juni 2011; Freitag, 24. Juni 2011 und Dienstag, 28. Juni 2011, jeweils 09.00 Uhr, Saal 5 ¿ Altbau Dem 23-jährigen Angeklagten Steffen H. werden drei Straftaten zur Last gelegt. Im März 2010 soll er unter Verwendung eines gefälschten Überweisungsträgers 4.650,00 ¿ vom Konto eines Geschädigten auf sein Konto überwiesen haben. Am 07. Oktober 2010 soll er versucht haben, den NP-Markt in Haldensleben vermummt mit einem pistolenartigen Gegenstand überfallen, jedoch nichts erbeutet haben. Am 15. Oktober 2010 soll er wiederum vermummt und mit einer Schreckschusspistole die Tankstelle Wolfshausen an der B 245 in Hundisburg überfallen und rund 900,00 ¿ erbeutet haben. Noch am Tatort konnte der Angeklagte durch einen Zeugen überwältigt werden. Widerstand gegen Polizeibeamte 12 Ds 158 Js 19961/10 (355/10) ¿ 8. Strafkammer als Berufungsgericht 1 Angeklagter 10 Zeugen Prozesstag: Mittwoch, 29. Juni 2011, 09.00 Uhr, Saal A 12 Am 23. November 2011 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den 28-jährigen Angeklagten Martin S. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 11,00 ¿. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 06.03.2010 nach einer Fahrscheinkontrolle in einer Regionalbahn im Bereich des Hauptbahnhofs Magdeburg gegen Polizeibeamte beleidigte, bedrohte und versuchte, einen Beamten in Richtung Bahngleise zu stoßen. Der Angeklagte hat gegen die Verurteilung Berufung eingelegt. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 26 Ns 456 Js 19370/09 (45/11) ¿ 6. Strafkammer als Berufungsgericht 1 Angeklagter 1 Zeugin Prozesstag: Donnerstag, 30. Juni 2011, 14.00 Uhr, Saal A 12 Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einer Strafverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg mit Hakenkreuztätowierungen auf dem Rücken seiner linken Hand erschienen zu sein, die er nicht abgeklebt hatte. In der damaligen Verhandlung vor dem Landgericht wurde der damalige und jetzige Angeklagte am 19. Mai 2009 wegen Totschlags des Rick L. am 16. August 2008 nach einem Besuch einer Diskothek nahe des Gewerbegebietes Bördepark rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sieht darin, dass der Angeklagte in der damaligen Hauptverhandlung seine Hakenkreuztattoos nicht abklebte, den Strafttatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an. Das Amtsgericht Magdeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 11. August 2010 wegen dieses Vorwurfs mit der Begründung freigesprochen, dass zwar die Tätowierungen vorhanden gewesen seien, diese jedoch weder durch die Prozessbeteiligten noch durch die Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnten, so dass aus Rechtsgründen der Tatbestand des § 68 a StPO nicht erfüllt ist, da die Norm vorsieht, dass die Kennzeichen öffentlich in einer Versammlung verwenden werden. Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung mit der Begründung eingelegt, dass am Tag der Urteilsverkündung die Hakenkreuztätowierungen klar und deutlich durch die Öffentlichkeit insbesondere durch eine Journalistin wahrgenommen werden konnten. Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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