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Magdeburg, den 08.06.2011

(LG MD) Terminänderungen im Juni 2011

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 031/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 031/11 Magdeburg, den 9. Juni 2011 (LG MD) Terminänderungen im Juni 2011 Feldzerstörungen in Gatersleben - Berufungsprozess   Nachdem im Termin am 01.06.2011 ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden gestellt wurde wird der Prozess nunmehr am Montag, den 20. Juni 2011, 09.15 Uhr,  Saal A 12 fortgesetzt. Der Befangenheitsantrag wurde mittlerweile durch die 6. Strafkammer als unzulässig verworfen, so dass der Prozess in der ursprünglichen Besetzung durchgeführt werden kann. Hintergrund: Die Angeklagten Axel M. (geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979), Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft und andere Angeklagte haben die Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch gegen 3 Angeklagte Axel M., Susanne M. und Christian P. verhandelt wird. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2011 die Nichtlassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen. Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein weiterer Termin steht noch nicht fest. Insgesamt hatte damit sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg. Totschlag der Mutter in Ermsleben 21 KLs 853 Js 82192/10 (1/11) ¿ 1. Strafkammer Prozessbeginn war der 17. Mai 2011. Der Prozess wird nun am 15.06. um 13.00 Uhr und am 29.06. um 09.30, jeweils Saal A 23 fortgesetzt. Dem 44-jährigen Angeklagten Thomas M. wird vorgeworfen, am 14. November 2010 in Ermsleben in alkoholisiertem Zustand seine 85-jährige pflegebedürftige Mutter totgeschlagen zu haben. Raub, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und andere Delikte in Magdeburg 22 KLs 344 Js 40024/08 (5/10)  ¿ 2. Jugendstrafkammer In dem am 13. Mai 2011 begonnen Prozess finden nun noch folgende Termine statt: 31.05.2011, 15.00 Uhr 17.06.2011, 09.00 Uhr 11.07.2011, 09.00 Uhr (entfällt) 18.07.2011, 09.30 Uhr 01.08.2011, 09.30 Uhr (entfällt) jeweils Saal 5 - Altbau Hintergrund: Den 4 Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 21 und 27 Jahren werden in wechselnder Beteiligung insgesamt 15 Straftaten aus dem Zeitraum Juni/Juli 2008 in Magdeburg vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ihr Opfer Peter T. (Name geändert) über einen Zeitraum von 1 Monat regelmäßig gequält und um Geld erleichtert haben. So soll das Opfer mit Paketband gefesselt worden sein. Es soll geschlagen worden sein. Es soll mit einem Messer verletzt worden sein. Es soll gezwungen worden sein, ein Glas mit Urin zu trinken. Einmal soll man gedroht haben, dem Opfer den Finger abzuschneiden, wenn er keine 500,00 ¿ bezahle. Außerdem soll das Opfer gezwungen worden sein, Diebstähle im Auftrag von verschiedenen Angeklagten zu begehen Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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