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Dessau-Roßlau, den 16.06.2011

Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos (LverfG LSA)

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/11 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/11 Dessau-Roßlau, den 16. Juni 2011 Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos (LverfG LSA) Aktenzeichen:       LVG 49/10                             LVG 41/10 Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat durch Urteile vom heutigen Tage kommunale Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Nessa (Burgenlandkreis) und Rottmersleben (Landkreis Börde) gegen die kommunale Gebietsreform zurückgewiesen. Bereits in seinem Urteil vom 21. April 2009 (LVG 12/08) hatte das Landesverfassungsgericht die im ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 geregelten Grundsätze als verfassungskonform bestätigt. In nachfolgenden Urteilen hat es einzelne vom Gesetzgeber nach der sogenannten Freiwilligkeitsphase vorgenommene Eingemeindungen in bestehende Einheitsgemeinden als ebenfalls verfassungskonform angesehen. Die Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Nessa und Rottmersleben haben sich gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Einheitsgemeinden Stadt Teuchern und Hohe Börde gerichtet. Das Landesverfassungsgericht konnte von den Gemeinden behauptete Mängel bei der erforderlichen Anhörung der aufgelösten Gemeinden und ihrer Einwohner nicht feststellen. Es ist ferner zu der Überzeugung gelangt, dass die der Auflösung und Eingemeindung zugrunde liegenden Gesetze betreffend die Landkreise Burgenlandkreis und Börde das kommunale Selbstverwaltungsrecht der beiden Gemeinden nicht verletzen. Die konkrete Zuordnung zu den Einheitsgemeinden erfolgte nach dem Leitbild und den Leitlinien, die im ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vorgegeben wurden. Wolfgang Geiger Pressesprecher Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

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