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Magdeburg, den 19.06.2011

Ständige Konferenz der Innenminister und ?senatoren der Länder und des Bundesinnenministers ? Stahlknecht fordert bessere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung: keine Behinderungen oder Einschränkungen der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 080/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 080/11 Magdeburg, den 20. Juni 2011 Ständige Konferenz der Innenminister und ¿senatoren der Länder und des Bundesinnenministers ¿ Stahlknecht fordert bessere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung: keine Behinderungen oder Einschränkungen der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden Bei der heute in Frankfurt am Main beginnenden Ständigen Konferenz der Innenminister und ¿senatoren der Länder und des Bundesinnenministers ist aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt besonders das Thema Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung. Dazu Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): ¿Ich werde in der Sitzung darauf drängen, dass die Innenminister und ¿senatoren das Bundesjustizministerium schnellstmöglich um einen Gesetzentwurf bitten, der die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei nicht behindert oder einschränkt. Die bisherigen Vorschläge des Bundesjustizministeriums bleiben doch weit hinter den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung aufgezeigten Möglichkeiten zurück.¿ Hintergrund: Im März 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung im bisherigen Umfang nicht vereinbar mit Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Das BMJ hat im Januar 2011 Eckpunkte für künftige Neuregelungen zur Speicherung von Bestands- und Verkehrsdaten vorgelegt. Diese Vorschläge werden den Anforderungen einer effektiven Strafverfolgung aus Sicht der Innenminister nicht gerecht. So ist dort z. B. vorgesehen, dass die Telekommunikationsverkehrsdaten vor ihrer Löschung im Einzelfall durch Anordnung der Strafverfolgungsbehörden anlassbezogen kurzfristig gesichert (¿eingefroren¿) werden können, um sie nach Vorlage eines entsprechenden richterlichen Beschlusses für die Strafverfolgung nutzen zu können. Dieser Umstand ist für die Polizei nicht akzeptabel, da häufig Straftaten später angezeigt werden und folglich die Gefahr besteht, dass die entsprechenden Daten beim Bekanntwerden der Straftat regelmäßig bereits gelöscht sind. Dies führt insbesondere bei schweren Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität oder auch der Kinderpornographie zu Ermittlungsschwierigkeiten. Impressum: Verantwortlich: Anke Reppin Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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