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Magdeburg, den 20.06.2011

Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst Sachsen-Anhalts auch für Beamte und Richter

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 333/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 333/11 Magdeburg, den 21. Juni 2011 Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst Sachsen-Anhalts auch für Beamte und Richter Beamte und Richter in Sachsen-Anhalt sollen die gleichen Erhöhungen ihrer Bezüge wie die Tarifbeschäftigten erhalten. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2011/2012 hat die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg nach Anhörung der zuständigen Gewerkschaften und Spitzenverbände beschlossen. Konkret bedeutet das, dass Besoldung und Versorgung linear um 1,5 Prozent rückwirkend ab dem 1. April 2011 erhöht werden sollen. Zum 1. Januar 2012 ist eine weitere lineare Erhöhung um 1,9 Prozent und eine Erhöhung der Grundgehälter um einen Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro vorgesehen. Die Anwärter sollen in den Genuss der gleichen linearen Erhöhungen kommen. Der Sockelbetrag zum 1. Januar 2012 beträgt allerdings nur sechs Euro. Dies entspricht der Erhöhung bei den Auszubildenden im Tarifbereich. Der Gesetzentwurf wird jetzt an den Landtag weitergeleitet, der voraussichtlich im Oktober abschließend darüber entscheiden kann. Wenn der Finanzausschuss einverstanden ist, können schon vorher im Vorgriff auf die zu erwartende Erhöhung Abschlagszahlungen geleistet werden. ¿Der Gesetzentwurf sieht eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich vor", sagte Finanzminister Jens Bullerjahn. ¿Im Fall einer Verabschiedung des Gesetzes würde eine Gleichbehandlung der Beamten des Landes und der Kommunen sowie der Richter erreicht." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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