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Halle (Saale), den 28.06.2011

(VG HAL) Klage des Landtagsabgeordneten Madl gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt wegen der Beschäftigung einer Mitarbeiterin in dessen Abgeordnetenbüro

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 002/11 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 002/11 Halle, den 23. Juni 2011 (VG HAL) Klage des Landtagsabgeordneten Madl gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt wegen der Beschäftigung einer Mitarbeiterin in dessen Abgeordnetenbüro Das Verwaltungsgericht Halle entscheidet am 29. Juni 2011 über die Klage des Landtagsabgeordneten Madl gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt. Dieser hat Bescheide aus den Jahren 2002 bis 2009 zurückgenommen, mit denen Aufwendungen für die Beschäftigung einer Mitarbeiterin im Abgeordnetenbüro des Landtagsabgeordneten ersetzt worden sind, und fordert von diesem insgesamt 225.621,06 EUR zuzüglich Zinsen zurück. Nach § 8 Abs. 2 Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt werden Abgeordneten auf Antrag die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern bis zu einer bestimmten Höhe ersetzt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist der Auffassung, dass die von dem Landtagsabgeordneten mit seiner Mitarbeiterin abgeschlossenen Arbeitsverträge nichtig sind, da die Mitarbeiterin anderweitig vollzeitbeschäftigt gewesen sei. Termin: Öffentliche Sitzung am Mittwoch, 29. Juni 2011, 9.15 Uhr, im Sitzungssaal 1.063 des Verwaltungsgerichts Halle im Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle. Aktenzeichen: 1 A 110/10 HAL Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: pressestelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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