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Halle (Saale), den 30.06.2011

(VG HAL) Landtagsabgeordneter Madl und Landtag von Sachsen-Anhalt schließen vor dem Verwaltungsgericht Halle einen Vergleich

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 003/11 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 003/11 Halle, den 1. Juli 2011 (VG HAL) Landtagsabgeordneter Madl und Landtag von Sachsen-Anhalt schließen vor dem Verwaltungsgericht Halle einen Vergleich Das Verwaltungsgericht Halle hat in der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni 2011 in dem Klageverfahren des Landtagsabgeordneten Madl gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt (s. Pressemitteilung vom 23. Juni 2011) einen Vergleich vorgeschlagen, den der Kläger und der Beklagte angenommen haben. Danach zahlt der Landtagsabgeordnete Madl an den Landtag von Sachsen-Anhalt einen Betrag in Höhe von 85.929,57 EUR, zahlbar in zehn Jahresraten. Dieser entspricht dem Nettogehalt, das die ehemalige Mitarbeiterin im Abgeordnetenbüro von Madl in der Zeit von 2002 bis 2009 insgesamt erhalten hat. Damit ist das Klageverfahren beendet. Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de

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