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Naumburg (Saale), den 05.07.2011

(OLG NMB) Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/11 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/11 Naumburg, den 6. Juli 2011 (OLG NMB) Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo Im Verfahren wegen der Tötung von drei Tigerbabys im Magdeburger Zoo hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg vergangene Woche die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Landgericht Magdeburg habe die Angeklagten zu Recht wegen ihrer beruflichen Tätigkeit im Magdeburger Zoo und ihrer sich daraus ergebenden Verantwortung für die dort geborenen Tiere als Mittäter einer Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund angesehen. Für die Tötung der gesund geborenen Tiger habe es im Mai 2008 keinen vernünftigen Grund gegeben. Das sofortige Töten der nicht reinrassigen Tiger sei weder erforderlich noch angemessen gewesen. Die Angeklagten hätten der Erhaltung der Art eine zu große Bedeutung beigemessen und letztlich auch entgegen der Rechtsordnung den Arten- über den Tierschutz gestellt. Der Artenschutz habe das Lebensrecht der Tiger zur Zeit der Tat nicht in Frage gestellt. Es sei nicht gestattet, im Zoo geborene Jungtiere, die nicht zur Erhaltung ihrer Art beitragen könnten, aus diesem Grund umzubringen. Das Landgericht Magdeburg hatte mit dem von den Angeklagten im Revisionsverfahren angegriffenen Urteil vom 6. Dezember 2010 die Berufungen der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 17. Juni 2010 mit der Maßgabe verworfen, die Angeklagten seien jeweils der Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen schuldig und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen vorbehalten. Oberlandesgericht Naumburg       2 Ss 82/11 Landgericht Magdeburg               26 Ns 120/10 gez. Wolter, Pressesprecherin Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

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