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Köthen, den 06.07.2011

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz -

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 068/11 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 068/11 Dessau, den 6. Juli 2011 Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Das Amtsgericht Köthen hat am Nachmittag des 06.07.2011 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen einen 29-jährigen Beschuldigten aus dem Salzlandkreis Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Der 29-Jährige war am 05.07.2011, gegen 15:15 Uhr in der Stadt Köthen, im Bereich des Ratswalls, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem Fahrzeug von Beamten der Landesbereitschaftspolizei angehalten und kontrolliert worden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Mann nicht im Besitz von Ausweisdokumenten. In der weiteren Folge gab der 29-Jährige an, dass sich in seinem Fahrzeug Betäubungsmittel befinden würden. Er übergab den Polizeibeamten freiwillig eine Plastiktüte mit Betäubungsmitteln, die sofort sichergestellt wurde. Bei den sichergestellten Betäubungsmitteln handelt es sich um mehr als 250 Gramm (Haschisch und Amphetamin). Der vorläufig festgenommene Beschuldigte wurde dem Haftrichter vorgestellt, der, wie dargelegt, antragsgemäß Haftbefehl gegen ihn erlassen hat. Im Anschluss an die Verkündung des Haftbefehls wurde der 29-jährige Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt in Sachsen-Anhalt gebracht. Die Ermittlungen dauern an. Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Wendland Pressesprecherin Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: (0340) 6000-204 Fax: (0340) 6000-300 Mail: presse.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de

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