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Magdeburg, den 06.07.2011

(VG-MD) Verwaltungsgericht Magdeburg entscheidet über Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/11 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/11 Magdeburg, den 7. Juli 2011 (VG-MD) Verwaltungsgericht Magdeburg entscheidet über Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die gegen die Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost gerichtete Klage auf Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen. Die Kläger, die Magdeburger Weiße Flotte GmbH sowie Vertreter von Ruder- und Motorsportvereinen, wollten mit der Klage den (Fort-)Betrieb des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee als Teil einer Bundeswasserstraße erreichen. Dem folgte das Gericht nicht. Dabei hat das Gericht die Klage, mit Ausnahme der der Weiße Flotte Magdeburg GmbH, bereits als unzulässig abgewiesen, weil sich die Kläger mit ihrem Begehren nicht zuvor an die Beklagte gewandt hatten. Im Übrigen hat es seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei der Außerbetriebnahme des Schiffshebewerkes lediglich um wasserverkehrsrechtliche Maßnahme und damit nicht um eine solche, die nur aufgrund eines Planfeststellungsverfahren hätte getroffen werden dürfen, gehandelt hat. Der Bestand der Bundeswasserstraße als solche ist infolge der Stilllegung des Schiffshebewerkes nicht betroffen. Die Stilllegung konnte mithin aufgrund einer allgemeinen Anordnung ¿ wie erfolgt ¿ durchgeführt werden. Aus dem Bundeswasserstraßengesetz ergibt sich kein Anspruch auf uneingeschränkte Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes des Wasserverkehrs. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung gestellt werden. Akenzeichen: 3 A 28/09 MD Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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