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Magdeburg, den 10.07.2011

(LG MD) Feldzerstörungen in Gatersleben - Berufungsprozess - weiterer Termin

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/11 Magdeburg, den 11. Juli 2011 (LG MD) Feldzerstörungen in Gatersleben - Berufungsprozess - weiterer Termin Der am 1. Juni begonnen Prozess wird am Freitag, den 22. Juli 2011, 9.15 Uhr,  Saal A 12 fortgesetzt. Ob an diesem Tag mit einem Urteil zu rechnen ist steht nicht fest. Hintergrund: Die Angeklagten Axel M. (geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan. 1979), Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft und drei Angeklagte haben die Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der restlichen 3 Angeklagten verhandelt wird. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2011 die Nichtzulassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen. Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein weiterer Termin steht noch nicht fest. Insgesamt hatte damit sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg. Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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