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Magdeburg, den 10.07.2011

(LG MD) Hund beschmutzt teures Sofa

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 037/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 037/11 Magdeburg, den 11. Juli 2011 (LG MD) Hund beschmutzt teures Sofa 10 O 1907/10 ¿ 10. Zivilkammer Der Kläger erwarb 2006 ein Sofa für rund 8.000 Euro. Er verlangt von dem beklagten Möbelhaus die Rückzahlung des Kaufpreises. Das Sofa sei mangelhaft, da es die (Mit-) Benutzung durch den mittelgroßen Hund des Klägers nicht ausgehalten habe, wodurch erhebliche Flecken verursacht wurden. Der Kläger behauptet, dass Möbelhaus habe sich im Jahr 2007 damit einverstanden erklärt, dass das Sofa neu bezogen werde und falls dies nicht möglich sei, eine Rückzahlung des Kaufpreises erfolge. Das Möbelhaus bestreitet diese Vereinbarung. Mit Urteil vom 12.04.2011 wurde die Klage des Sofabesitzers abgewiesen, da dieser nicht nachweisen konnte,  dass sich das Möbelhaus mit der Rückzahlung des Kaufpreises einverstanden erklärt hatte. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Neben dem Verlust des Sofas und des Prozesses musste der Kläger nun auch noch die Gerichtskosten in Höhe von rund 830 ¿, die Kosten des gegnerischen Anwalts von rund 1.340 ¿, sowie seine eigenen Anwaltskosten in etwa in vergleichbarer Höhe tragen. Thomas Kluger Stv. Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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