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Magdeburg, den 11.07.2011

(VG-MD) Streit um den Gemeindenamen ?Oberharz?

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 3/11 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 3/11 Magdeburg, den 12. Juli 2011 (VG-MD) Streit um den Gemeindenamen ¿Oberharz¿ Das Verwaltungsgericht hat im Streit um den Gemeindenamen ¿Oberharz¿ die Klage der Samtgemeinde Oberharz gegen die Stadt Oberharz am Brocken abgewiesen. Die Samtgemeinde Oberharz wollte damit erreichen, dass die sich zum 01.01.2010 zusammengeschlossenen Städte Elbingerode (Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie die Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne den (neuen) Namen ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ nicht führen. Ein vorangegangener Antrag der Samtgemeinde Oberharz auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die dagegen eingelegte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt blieb ohne Erfolg. Das Gericht hat in der Verwendung des Namens ¿Stadt Oberharz am Brocken¿ keine Namensanmaßung gesehen, da eine Verwechslungsgefahr der beiden Beteiligten nicht gegeben ist. Nach Auffassung des Gerichts wird eine solche Gefahr durch die vorweg gestellten Begriffe ¿Samtgemeinde¿ bzw. ¿Stadt¿ und den Zusatz ¿am Brocken¿ sowie die weitergeführten Namen ihrer Gemeindemitglieder bzw. Ortsteile weitestgehend ausgeschossen. Das Gericht hält an seiner im Eilverfahren geäußerten Auffassung fest, der Begriff ¿Oberharz¿ unterliege dem Wandel und bezeichne jedenfalls in jüngerer Vergangenheit auch das Gebiet der Beklagten. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Samtgemeinde Oberharz Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Aktenzeichen: 9 A 247/09 MD Christoph Zieger (stellv. Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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