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Naumburg (Saale), den 13.07.2011

(OLG NMB) Revisionen im Bestechungsverfahren unbegründet

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 008/11 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 008/11 Naumburg, den 6. Juli 2011 (OLG NMB) Revisionen im Bestechungsverfahren unbegründet In dem Verfahren eines Hamburger Geschäftsmannes und der Gutachterin des Medizinischen Dienstes einer Krankenkasse wegen des Vorwurfes der Bestechung bzw. der Bestechlichkeit hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 29. Juni 2011 die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils des Landgerichts Halle vom 28. Juli 2010 habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Beide Angeklagten hatten Revision eingelegt und sowohl formelle als auch materiellrechtliche Fehler geltend gemacht. Dem heute 55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, zu der auch zwei Pflegeeinrichtungen gehörten, war vorgeworfen worden, der Gutachterin ein Fahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt zu haben, damit sie höhere Pflegeeinstufungen vornehme, was dieselbe auch veranlasst haben soll. Das Amtsgericht Halle hatte die Angeklagten mit Urteil vom 14. April 2009 wegen Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsnahme verurteilt. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Halle mit Urteil vom 28. Juli 2010 den Geschäftsmann wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und die Gutachterin wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Beide Freiheitsstrafen waren zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Verurteilung ist nun rechtskräftig. Oberlandesgericht Naumburg       2 Ss 86/11 Landgericht Halle                       2a Ns 3/09 (Hierbei handelt es sich um die hinsichtlich des Alters des Angeklagten korrigierte Fassung der Pressemitteilung vom 06.07.2011.) Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de

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