EU-Kommission gibt Stellungnahme zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages ab / Robra sichert sorgfältige Prüfung zu
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 390/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 390/11 Magdeburg, den 19. Juli 2011 EU-Kommission gibt Stellungnahme zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages ab / Robra sichert sorgfältige Prüfung zu Die EU-Kommission hat eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages abgegeben. Staatsminister Robra - Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt ¿ erklärte hierzu: ¿Wir werden die Ausführungen der EU-Kommission zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages der Länder sorgfältig prüfen. Soweit die Kommission Erläuterungsbedarf sieht, kommen wir dem gern nach. Einige der aufgeführten Aspekte habe ich zusammen mit dem Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Martin Stadelmaier bereits vorletzten Freitag der EU-Kommission mündlich erläutert. Ich sehe unseren Entwurf durch die Reaktion der EU-Kommission vom Grundsatz her nicht in Frage gestellt. Wir werden die Einwände der Kommission, die als Punkte in die ausführliche Stellungnahme aufgenommen wurden, im Kreise der Länder noch einmal überprüfen. Im Übrigen gibt es zu einzelnen Punkten im Entwurf aus Sicht der Länder noch Diskussionsbedarf. Dies hat die Auswertung der von den Ländern durchgeführten ergänzenden schriftlichen und mündlichen Anhörung im April und Mai 2011 ergeben. Darüber werden wir im Herbst dieses Jahres sprechen. Wenn der Glücksspielstaatsvertrag Ende des Jahres ausläuft, wird dieser als Landesrecht fortgelten. Wir haben also genügend Zeit, das Verfahren zu einem guten Abschluss zu bringen.¿ Eine ausführliche Stellungnahme, die zur Verlängerung der Stillhaltefrist bis zum 16. August 2011 führt, hat auch Malta abgegeben. Die abgegebenen Bemerkungen des Vereinigten Königreichs haben keine Auswirkungen auf die Stillhaltefrist. Hintergrund Gemäß Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften müssen Dienste der Informationsgesellschaft, zu denen auch Regelungen zum Internet-Glückspiel zählen, bei der Kommission notifiziert werden. Ziel ist es, die Kommission zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über geplante Rechtssetzungsakte auf diesem Gebiet zu informieren, so dass bereits vor Erlass der nationalen Regelung konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Binnenmarktes eingeleitet werden können. Die deutschen Bundesländer hatten am 15. April 2011 das Notifizierungsverfahren bei der Kommission eingeleitet. Wenn die Kommission oder ein anderer Mitgliedstaat innerhalb von drei Monaten ab Eingang bei der Kommission eine ausführliche Stellungnahme abgibt, kann der Entwurf erst nach einem weiteren Monat, also nach insgesamt vier Monaten, angenommen werden. Die deutschen Bundesländer sind dann verpflichtet, die Kommission von den Maßnahmen zu unterrichten, die sie auf Grund der ausführlichen Stellungnahme zu ergreifen beabsichtigen bzw. haben zu begründen, warum die ausführliche Stellungnahme nicht berücksichtigt werden kann. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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