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Magdeburg, den 26.07.2011

(VG-MD) GEZ-Gebühren für Autoradio in einer eheähnlichen Gemeinschaft

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 004/11 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 004/11 Magdeburg, den 27. Juli 2011 (VG-MD) GEZ-Gebühren für Autoradio in einer eheähnlichen Gemeinschaft Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 26.07.2011 entschieden, dass derjenige Halter eines Autos für sein Autoradio keine gesonderten GEZ-Gebühren zu zahlen hat, der mit seiner Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und wenn diese bereits zu Rundfunkgebühren für ein Erstgerät herangezogen wird. Denn, so das Gericht, das Autoradio stellt auch für den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft (nur) ein Zweitgerät dar, für das ¿ wie für Zweitgeräte in anderen Haushalten - nicht gesondert   Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen. Rundfunkgeräte werden in einem gemeinsamen Haushalt üblicherweise durch beide Partner genutzt, ob verheiratet oder nicht. Deshalb ist das Autoradio auch für den nicht mit dem Gebührenzahler verheirateten Partner ein gebührenfreies Zweitgerät, selbst wenn nur der Partner für das ¿Erstgerät¿ im Haushalt eine Gebühr zahlt. Da zu dieser Fallgestaltung noch keine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vorliegt, hat das Gericht die Berufung zugelassen, die innerhalb eines Monats eingelegt werden kann. Aktenzeichen: 2 A 117/10 MD Uwe Haack (Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.de

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