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Magdeburg, den 08.08.2011

Finanzminister Jens Bullerjahn legt Gesetzentwurf über die Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 414/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 414/11 Magdeburg, den 9. August 2011 Finanzminister Jens Bullerjahn legt Gesetzentwurf über die Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen vor Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute der Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorgelegt. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs über die Finanzausgleichsleistungen an die Städte und Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden des Landes in das Kabinett am heutigen Tage sei eine Verabschiedung noch in diesem Jahr gewährleistet, erklärte der Minister. So erhielten die Kommunen auch für 2012 und 2013 Finanzmittel, fügte Bullerjahn hinzu, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich seien. Dabei sei der angemessene Finanzbedarf in Fortschreibung des Systems des jetzigen Ausgleichsgesetzes ermittelt und entsprechend in das Gesetz aufgenommen worden. Nach den Berechnungen von Experten des Statistischen Landesamtes erhalten die Kommunen gegenüber dem Jahr 2011 etwa 49 Millionen Euro weniger.  Als Datenbasis für diese Berechnungen dienten die Jahre 2008 bis 2010. Der Rückgang beruhe im Wesentlichen auf Mehreinnahmen der Kommunen von über 350 Millionen Euro in den Jahren 2008 bis 2010. Bullerjahn verwies darauf, dass das Teil-Entschuldungsprogramm STARK II, das die Kommunen entlaste, beim Finanzbedarf nicht mit berücksichtigt worden sei. Zudem erhalten die Kommunen auch in 2012 und 2013 eine Investitionspauschale, die weitere notwendige Investitionen ermöglichen wird. Die Pauschale werde sich 2012 voraussichtlich auf 102 Millionen Euro und 2013 auf 76 Millionen Euro belaufen, so der Minister. In diesem Jahr beträgt sie 128 Millionen Euro. Der Rückgang ist auf den drastischen Abbau bei den Bundesergänzungszuweisungen zurückzuführen. Hier gebe das Land nur einen relativ geringen Teil der Lasten an die Kommunen weiter, 4/5 des Rückgangs trage das Land. Bei den Investitionen müsse beachtet werden, dass das Land im Rahmen von STARK III dafür Sorge tragen wolle, dass bis Ende der Legislaturperiode alle Schulen und Kitas saniert sind. Bei den Bedarfszuweisungen (auch Ausgleichsstock) sind wieder rund 40 Millionen Euro vorgesehen. 2010 und 2011 waren es jeweils 60 Millionen Euro, weil eine höhere Zahl an Notfällen prognostiziert worden sei. Der Gesetzentwurf solle jetzt zur Anhörung freigegeben werden. Das Ende der Anhörungsfrist ist für den 9. September 2011 vorgesehen. Die zweite Kabinettsbefassung soll am 27. September erfolgen.     Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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