"Konzept zur Sicherungsverwahrung überfällig" Kolb fordert Bundes-Justizministerin zum Handeln auf
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 041/11 Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 041/11 Magdeburg, den 16. August 2011 "Konzept zur Sicherungsverwahrung überfällig" Kolb fordert Bundes-Justizministerin zum Handeln auf Berlin. Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela hat mit Unverständnis darauf reagiert, dass das Bundesministerin der Justiz noch immer kein Gesamtkonzept für eine Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung vorgelegt hat. ¿Spätestens heute hätte das auf den Tisch gemusst¿, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Sachsen-Anhalt ist derzeit Vorsitzland der Justizministerkonferenz. Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder waren am Nachmittag zum Gespräch im Bundesjustizministerium geladen ¿ und kommen jetzt mit leeren Händen zurück. Kolb: ¿Unsere Zeitpläne platzen. Es ist unverantwortlich, dass der Bund auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung so viel Zeit verstreichen lässt¿. Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte den Ländern Eckpunkte für das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gesamtkonzept für Mitte Juli in Aussicht gestellt. Vier Wochen später liege noch immer nichts Umfassendes vor, beklagt Kolb. Dabei hätten in Berlin heute eigentlich die Gespräche abgeschlossen werden sollen. Solange die Länder nicht wüssten, welchem Gesamtkonzept der Bund folgt, könnten sie ihrer Pflicht zu einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung nicht nachkommen, sagte Kolb. ¿Wer kommt zum Beispiel in Sicherungsverwahrung? Und unter welchen Voraussetzungen? Selbst auf diese Frage nach den Anlasstaten steht die Antwort aus.¿ Auch zu anderen grundlegenden Fragen wie nach der nachträglichen Sicherungsverwahrung und der Zukunft des Therapieunterbringungsgesetzes müsse sich der Bund endlich positionieren. Kolb: ¿Sicher ist bisher nur eines: Es wird teuer. Allein können die Länder das nicht stemmen.¿ Der Bund müsse sich beteiligen. ¿Er darf die Länder nicht im Regen stehen lassen. Beim Thema Sicherungsverwahrung sind wir gemeinsam in der Verantwortung.¿ Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2011 die bisherigen Regelungen über die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis 31. Mai 2013 gesetzt, innerhalb der Bund und Länder ein neues Gesamtkonzept schaffen und umsetzen müssen. Die Verfassungsrichter hatten den Bund verpflichtet, zunächst Leitlinien durch Bundesgesetz zu regeln. Auf der Grundlage der bislang ausstehenden bundesgesetzlichen Vorgaben werden auf die Länder ganz erhebliche Investitionen für neues Personal und Gebäude zukommen, die bis 31. Mai 2013 getätigt werden müssen. Werden die notwendigen Maßnahmen nicht zeitgerecht umgesetzt, drohen bundesweit weitere Entlassungen gefährlicher Gewalt- oder Sexualstraftäter. Impressum: Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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