Erörterungstermin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben öffentlich bekannt gegeben
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/11 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/11 Magdeburg, den 1. September 2011 Erörterungstermin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben öffentlich bekannt gegeben Am 13. Oktober beginnt die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (Landkreis Börde). Dazu ist heute im Bundesanzeiger und in der Volksstimme eine öffentliche Bekanntmachung erschienen. An der Erörterung, für die vier Wochen eingeplant sind, nimmt auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Antragsteller teil. Der Erörterungstermin gibt denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit, ihre Einwendungen zu erläutern. Im Anschluss daran wird das Ministerium seine Prüfung unter Einbeziehung aller Einwendungen fortsetzen. Einzelheiten zur Durchführung des Erörterungstermins werden rechtzeitig vor Beginn auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Um die Langzeitsicherheit nach der Stilllegung zu gewährleisten, plant das BfS, die Einlagerungsbereiche mit umfangreichen Verfüll- und Verschließmaßnahmen abzudichten. Dazu sollen Hohlräume verfüllt, Strecken und die Schächte in Bartensleben und Marie mit geotechnischen Barrieren abgedichtet werden. Eine Rückholung der Abfälle schließt das BfS derzeit aus. Im Jahr 1970 wurde Morsleben als Standort für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1986 erteilte das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR eine unbefristete Genehmigung für den Dauerbetrieb. Das für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle und damit nach 1990 auch für Morsleben zuständige BfS mit Sitz in Salzgitter hatte 1992 einen Antrag auf Weiterbetrieb und Stilllegung für das Endlager in Morsleben gestellt. Dieser Antrag wurde 1997 auf die Stilllegung beschränkt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt ist nach Atomrecht die zuständige Planfeststellungsbehörde. Es führt deshalb das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung des Endlagers Morsleben durch. Betriebsführende Gesellschaft des Endlagers ist die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH, die im Auftrag der BfS tätig ist. Im Endlager Morsleben sind ca. 37.000 Kubikmeter niedrig- und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen Radionukliden eingelagert. Diese Abfälle stammen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren, aus der Medizin und von anderen Kleinanwendern aus der Industrie. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de
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