Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Rolßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Tote Frau im Akener Hafen - Ermittlungsrichterin erlässt Haftbefehl gegen 53-jährigen Sohn der Verstorbenen
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 100/11 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 100/11 Dessau, den 29. August 2011 Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Rolßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Tote Frau im Akener Hafen - Ermittlungsrichterin erlässt Haftbefehl gegen 53-jährigen Sohn der Verstorbenen Die am 3. Juni dieses Jahres aus dem Akener Hornhafen tot geborgene 76 Jahre alte Frau aus Aken ist mutmaßlich Opfer eines Verbrechens geworden. Nach dem Ergebnis der seit Entdeckung der Leiche der Frau seitens der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und Beamten des Fachkommissariats 2 der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost in Dessau-Roßlau geführten Ermittlungen kann ausgeschlossen werden, dass die Frau infolge eines Unglücksfalls und ohne Fremdeinwirkung in das Hafenbecken gelangt ist. Nach dem Ergebnis dieser Ermittlungen, in die u.a. auch das Institut für Rechtsmedizin in Halle eingebunden war, besteht gegen den 53-jährigen Sohn der Verstorbenen der dringende Verdacht, dass er seiner Mutter, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihm auf einem Doppelhausgrundstück lebte, in den Abendstunden des 2. Juni mit einem Küchengerät einen Schlag auf den Hinterkopf versetzte, der womöglich zur Bewusstlosigkeit, aber mit Sicherheit nicht zum Tod der Frau, geführt hat. Im Verlauf der Nacht zum 3. Juni 2011, so das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen, verbrachte der Beschuldigte seine noch lebende, aber vermutlich wehrlose Mutter, in seinem PKW zum Akener Hornhafen, einem Nebenarm der Elbe, wo er sie ins Wasser abließ. Der Tod der 76-jährigen Frau ist nach jetzigem Kenntnisstand bereits wenig später durch Ertrinken eingetreten. Nur wenige Stunden später, nämlich bereits gegen 9.45 Uhr des 3. Juni 2011, wurde der im Bereich des Hornhafens im Wasser treibende Leichnam der Frau von Passanten entdeckt. Der dringende Tatverdacht gegen den 53-jährigen Sohn der Verstorbenen beruht auf den Aussagen mehrerer Zeugen sowie auf der Auswertung einer Vielzahl aufgefundener und gesicherter Spuren. Die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Köthen ist auf der Grundlage aller bislang vorliegenden Ermittlungsergebnisse dem Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau auf Erlass eines Haftbefehls gegen den 53-jährigen Sohn der Verstorbenen gefolgt. In den frühen Morgenstunden des vergangenen Samstag wurde der Sohn der Verstorbenen aufgrund des Haftbefehls in seiner Häuslichkeit vorläufig festgenommen und noch an demselben Tag, dem 27.08.2011, der zuständigen Ermittlungsrichterin vorgeführt, die ihm den Haftbefehl verkündet hat. In dem Haftbefehl werden dem Beschuldigten gefährliche Körperverletzung seiner Mutter durch einen Schlag mit einem Küchengerät sowie der anschließende Mord an seiner Mutter, begangen durch das Ablassen der arg- und wehrlosen Frau in das Hafenbecken mit ihrem anschließendem Ertrinken, zur Last gelegt. Der Beschuldigte hat sich vor der Ermittlungsrichterin nicht zur Sache geäußert. Er befindet sich nunmehr in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Wendland Pressesprecherin Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: (0340) 6000-204 Fax: (0340) 6000-300 Mail: presse.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Polizeirevier
Anhalt-Bitterfeld
Pressestelle
Friedrich-Ebert-Strasse 39
06366 Köthen
Tel: (03496) 426-0
Fax: (03496) 426-210
Mail:
za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de