Stand der Prüfung für erneuten NPD-Verbotsantrag/ Innenminister zufrieden mit Resonanz aus den Ländern
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 472/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 472/11 Magdeburg, den 6. September 2011 Stand der Prüfung für erneuten NPD-Verbotsantrag/ Innenminister zufrieden mit Resonanz aus den Ländern Über den Stand der Prüfung der Erfolgsaussichten eines erneuten NPD-Verbotsantrages hat Innenminister Holger Stahlknecht heute die Kabinettsmitglieder informiert. Der Innenminister zeigte sich zufrieden mit der Resonanz aus Bund und Ländern. Anfang Juli habe er seinen Amtskollegen vorgeschlagen, eine länderoffene Arbeitsgruppe mit der Prüfung der verfassungsprozessrechtlichen und materiellen Fragen eines NPD-Verbotsverfahren zu betrauen. Der Bund und 13 Bundesländer haben ihre Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe definitiv zugesagt. ¿Ich freue mich, dass wir die ergebnisoffene Prüfung eines NPD-Verbotsverfahren nun gemeinsam mit den Erfahrungen anderer Länderkollegen und des Bundesinnenministeriums fortsetzen können¿, bekundete Stahlknecht. Die Arbeitsgruppe solle im Dezember dieses Jahres unter der Federführung Sachsen-Anhalt ihre Arbeit aufnehmen. Zunächst soll es um die Erarbeitung eines Zeitplanes und die Einteilung in Unterarbeitsgruppen gehen. Stahlknecht weiter: ¿Es besteht unter den Ländern Konsens darüber, dass wir die NPD nicht brauchen, weil sie fremdenfeindlich und rassistisch ist. Allerdings halten viele Länder und der Bund die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten juristischen Hürden für nur schwer überwindbar.¿ Die Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen für ein NPD-Verbot sei eine juristisch anspruchsvolle Aufgabe. Die Arbeitsgruppe werde die Möglichkeiten eines zweiten NPD-Verbotsverfahren juristisch sauber ausloten und dann ein Ergebnis vorlegen. Das Referat ¿Verfassungswidrige Parteien und Extremismusprävention¿ des Innenministeriums erarbeite derzeit eine entsprechende Prüfkonzeption. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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