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Magdeburg, den 06.09.2011

Entscheidung zu kommunalen Verfassungsbeschwerden ? Innenminister Stahlknecht: Die Gemeindegebietsreform steht trotz der Entscheidung zu Schopsdorf

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 107/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 107/11 Magdeburg, den 31. August 2011 Entscheidung zu kommunalen Verfassungsbeschwerden ¿ Innenminister Stahlknecht: Die Gemeindegebietsreform steht trotz der Entscheidung zu Schopsdorf Zu den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zu den Klagen von Schopsdorf, Angersdorf und Thießen erklärt Innenminister Holger Stahlknecht (CDU): ¿Das Landesverfassungsgericht hat mit seinen Urteilen vom heutigen Tage zwar der kommunalen Verfassungsbeschwerde von Schopsdorf stattgegeben. Zugleich hat das Gericht aber die Klagen von Angersdorf und Thießen abgewiesen und damit insoweit die gesetzlichen Neugliederungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform ¿ wie bereits in sechs anderen Entscheidungen aus Mai und Juni diesen Jahres - erneut bestätigt. Die Klage von Schopsdorf hat das Gericht allein aus formellen Gründen als begründet angesehen, weil die öffentliche Bekanntmachung des vollständigen Entwurfs des Neugliederungsgesetzes im Rahmen der Bürgerbeteiligung durch die seinerzeit zuständige Verwaltungsgemeinschaft nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise erfolgte. Dies ist angesichts der Vielzahl der Anhörungen, die vor Ort im Zuge der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform durchgeführt worden waren, ein Fehler, der leider geschehen ist. Wegen der formalen Mängel im Anhörungsverfahren kam es für das Gericht auf die von Schopsdorf geltend gemachte Frage, ob die gesetzlich angeordnete Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern auch materiell verfassungswidrig ist, nicht mehr an. Das Innenministerium wird nunmehr zeitnah den Entwurf eines Bestätigungsgesetzes erarbeiten, mit dem an die Entscheidung des Gesetzgebers zur Gemeindeneugliederung im Landkreis Jerichower Land aus Juni 2010 angeknüpft und die gesetzliche Neugliederung von Schopsdorf in eine Einheitsgemeinde bestätigt wird.¿ Impressum: Verantwortlich: Anke Reppin Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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