Landesregierung beschließt Doppelhaushalt, Mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/11 Magdeburg, den 13. September 2011 Landesregierung beschließt Doppelhaushalt, Mittelfristige Finanzplanung und Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung abschließend über den Haushaltsplanentwurf 2012 / 2013 und die Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 entschieden. Außerdem wurde die Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes 2011 beschlossen. Der Entwurf des Doppelhaushaltes sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.089 Mio. Euro für 2012 und 9.986 Mio. Euro für 2013 vor. Finanzminister Bullerjahn erklärte, dass Sachsen-Anhalt von 2012 bis 2015 auf Grund neuer Hochrechnungen des Finanzministeriums etwa 900 Mio. ¿ mehr gegenüber der Mai-Steuerschätzung an Steuern einnehmen wird. Von diesen Mehreinnahmen sind bereits 300 Mio. ¿ im Eckwerte-Beschluss der Landesregierung Anfang Juli vorweg genommen worden. Die weiteren Mehreinnahmen bei den Steuern werden im Wesentlichen eingesetzt zur Stärkung von Vorsorgeelementen wobei die wichtigste Botschaft ist, dass Sachsen-Anhalt keine neuen Schulden mehr aufnehmen wird. Außerdem wird es keine so genannte ¿globale Minderausgabe¿ 2012 und 2013 geben. Darüber hinaus wird der Haushaltsvollzug durch das neue Top-Down-Verfahren vereinfacht. Die vorliegende aktuelle Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 ist nicht nur eng mit dem Doppelhaushalt 2012/13 verzahnt. Sie legt auch verbindliche Eckwerte für den gesamten Planungszeitraum bis 2015 fest. Kennzeichnend für die Mittelfristige Planung ist der Verzicht auf eine Neuverschuldung ab 2012 sowie der Einstieg in die Tilgung ab dem Jahr 2014. Anders ausgedrückt: Im Gegensatz zu den anderen vier Konsolidierungshilfeländern wird Sachsen-Anhalt das bestehende strukturelle Defizit sofort abbauen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der am 10. März dieses Jahres unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Gewährung von Konsolidierungshilfen von Bedeutung. Die Konsolidierungshilfen sind an die Umsetzung eines ambitionierten Konsolidierungskurses gebunden, über den das Land jährlich, beginnend im Mai 2012, gegenüber dem Stabilitätsrat berichten muss. Mit den Haushaltsberatungen wurde auch das PEK ¿ das Personal-Entwicklungs-Konzept 2011 ¿ fortgeschrieben und angepasst. Dieses sieht einen Stellenbestand zum 31. Dezember 2013 von 51.556 Stellen, zum 31. Dezember 2016 von 46.784 Stellen und zum 31. Dezember 2019 insgesamt 40.855 Stellen vor. Damit liegt Sachsen-Anhalt dann mit etwa 19 Landesbediensteten auf 1000 Einwohner im heutigen deutschen Durchschnitt. Das Personalentwicklungskonzept sieht nunmehr die Anhebung des Neueinstellungskorridors auf durchschnittlich jährlich 550 Neueinstellungen für diese Legislaturperiode vor (Ansatz Mai 2011: 350 Neueinstellungen). Zusätzlich stehen den Ressorts nicht genutzte Neueinstellungsmöglichkeiten aus den Jahren vor 2011 zur Verfügung. Insgesamt wird die Zahl der Neueinstellungsmöglichkeiten damit deutlich höher sein als in der Vergangenheit. Finanzminister Bullerjahn: ¿Ich bin sehr zufrieden, dass wir mit dem Personalentwicklungskonzept eine verbindliche Grundlage für eine fundierte und sachgerechte Personalentwicklung für die laufende Legislaturperiode beschlossen haben, die Behörden Planungssicherheit und Nachwuchskräften neue Perspektiven im Lande gibt. Sämtliche Bemühungen im Landeshaushalt 2012/13 stehen unter der Überschrift Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen . Wir müssen vor dem Hintergrund zurückgehender Finanzhilfen von Bund und EU am Ende dieses Jahrzehnts schon jetzt alles tun, um dann auf eigenen finanziellen Füßen stehen zu können. Mit den heutigen Beschlüssen haben wir einen wichtigen Schritt dafür getan.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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