Musterentwurf für Strafvollzugsgesetz - Kolb: Resozialisierung rückt in den Fokus
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 048/11 Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 048/11 Magdeburg, den 6. September 2011 Musterentwurf für Strafvollzugsgesetz - Kolb: Resozialisierung rückt in den Fokus Magdeburg (MJ). Unter Mitarbeit von Sachsen-Anhalt haben zehn Bundesländer einen Musterentwurf für neue Strafvollzugsgesetze der Länder erarbeitet. ¿Resozialisierung von Anfang an, damit die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haftentlassung gelingen kann ¿ das ist der Kerngedanke¿, so Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Der in eineinhalb Jahren Arbeit entstandene Entwurf sei eine gute Richtschnur für ein Landesgesetz in Sachsen-Anhalt, sagte sie in Magdeburg. ¿Wir werden in den kommenden Monaten in einen intensiven Diskussionsprozess mit den Parlamentariern darüber einsteigen, wie ein optimales Strafvollzugsgesetz aussehen soll und welche personellen und finanziellen Auswirkungen daraus folgen.¿ Der Musterentwurf baue auf dem geltenden Strafvollzugsgesetz des Bundes auf, erläuterte Kolb und habe die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger im Blick. Neu sei der freiheitsorientierte therapiebegleitete Ansatz, zu dem es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Alternative gebe. Er umfasst vollzugliche Maßnahmen, die dazu dienen, von Beginn der Haft an konsequent auf die Freiheit vorzubereiten und Rückfälligkeit zu vermeiden. Diese werden erstmals definiert ¿ zum Beispiel Arbeitstherapie, Arbeitstraining oder Psychotherapie. Darüber hinaus sieht der Musterentwurf vor, dass neben Sexualstraftätern künftig auch Gewaltstraftäter in eine intensive Sozialtherapie aufgenommen werden können. Zudem wird Nachsorge fester Bestandteil der Vollzugsplanung. Die Justizvollzugsanstalten sollen gemeinsam mit der Bewährungs- und Straffälligenhilfe die Zeit nach der Entlassung der Inhaftierten vorbereiten und planen. Kolb: ¿Wir wissen: Nachbetreuung vor allem in den ersten Monaten nach der Haftentlassung senkt das Rückfallrisiko.¿ Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist nicht Gegenstand des Entwurfs. Sicherungsverwahrung ist kein Strafvollzug und bleibt daher eigenen Gesetzentwürfen auf Bundes- und Länderebene vorbehalten. Hintergrund: Das Strafvollzugsgesetz (¿Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung¿) regelt den Vollzug der von ordentlichen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen. Durch die Föderalismusreform die Zuständigkeit für die Vollzugsgesetzgebung vom Bund auf die Länder übergegangen. Darum wird es in Zukunft kein einheitliches Bundesgesetz mehr geben - sondern einzelne Landesvollzugsgesetze. Über Inhalte des Musterentwurfs informiert eine gemeinsame Pressemitteilung der an der Erarbeitung beteiligten Länder. Der Entwurf ist zum besseren Verständnis an das Thüringische Landesrecht angepasst. Er ist auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Dokument abrufbar. Entsprechende Musterentwürfe hatte es auch für das Jugendstrafvollzugsgesetze und die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder gegeben. Impressum: Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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