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Magdeburg, den 21.09.2011

Sonderkonferenz "Sicherungsverwahrung" - Kolb: Endlich Bewegung im Ringen um Zukunft der Sicherungsverwahrung

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 050/11 Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 050/11 Magdeburg, den 22. September 2011 Sonderkonferenz "Sicherungsverwahrung" - Kolb: Endlich Bewegung im Ringen um Zukunft der Sicherungsverwahrung Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zeigte sich zufrieden, dass das Bundesjustizministerium zur Sonderkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Magdeburg ein umfassendes Konzept zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung vorgelegt hat. ¿Spät, aber hoffentlich nicht zu spät¿, lägen damit konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Sie müssten jetzt vom Bund zügig in einen Gesetzesentwurf gegossen und noch 2011 in den Bundestag eingebracht werden. ¿Nur so kann der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene enge Zeitplan gehalten werden.¿ Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Länder bis Mai 2013 für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung Zeit gegeben. Kolb nannte das Papier eine gute Diskussionsgrundlage, es blieben aber zwei wichtige Punkte offen. Es sei notwendig, entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts den Katalog der Taten, aus denen Straftäter zur Sicherungsverwahrung verurteilt werden können, weiter zu straffen. Dies unterbleibe. Auch bei dieser Reform ist dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dazu bedarf es der Weiterentwicklung des Therapieunterbringungsgesetzes zur nachträglichen Unterbringung besonders gefährlicher und therapieunwilliger Täter. Kolb: ¿Für den Schutz der Bevölkerung ist es unerlässlich, dass ein Instrument geschaffen wird, dass die nachträgliche Sicherungsunterbringung von extrem gefährlichen Straftätern ermöglicht. Auch diesen Punkt muss der Bund in seinem Gesetzesentwurf mit berücksichtigen.¿ Kolb begrüßte dagegen ausdrücklich, dass die Sicherungsunterbringung im Jugendstrafrecht neu geregelt werden soll. Das greife eine wichtige Länderforderung auf. Ebenso sei Einigung über die zentralen Regelungen eines akzentuierten Abstandsgebotes zwischen Strafhaft und Sicherungsunterbringung erzielt worden. Kolb sprach sich zudem dafür aus, den bisherigen Begriff der Sicherungsverwahrung durch den Terminus Sicherungsunterbringung zu ersetzen. ¿Diese Begriffsbestimmung wird dem Therapiegedanken als dem zentralen Moment der Behandlung von Gewaltstraftätern eher gerecht und bringt zum Ausdruck, dass es sich um ein vollzuglich völlig anderes Konzept handelt.¿ Impressum: Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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