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Magdeburg, den 26.09.2011

Mehr Geld für die Kommunen in Sachsen-Anhalt ? Kabinett beschließt Änderungen am Finanzausgleichsgesetz. 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 518/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 518/11 Magdeburg, den 27. September 2011 Mehr Geld für die Kommunen in Sachsen-Anhalt ¿ Kabinett beschließt Änderungen am Finanzausgleichsgesetz.  Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) soll strukturell fortgeschrieben werden. Dazu hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Finanzminister Jens Bullerjahn wichtige Änderungen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) und darüber hinaus finanzielle Verbesserungen für die Kommunen beschlossen. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist die Grundlage für die Finanzzuweisungen des Landes an die Landkreise, Städte und Gemeinden. Nach vielen Diskussionen des Finanzministers mit Kommunalpolitikern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Parlament hat das Kabinett an wichtigen Stellen grünes Licht gegeben für eine deutlich verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen : · Die für die Kommunen wichtige Investitionspauschale wird in den Jahren 2012 und 2013 nahezu verstetigt . In 2012 bleibt sie in gleicher Höhe wie im laufenden Jahr bei 128 Mio. ¿, in 2013 sinkt sie geringfügig um 3 Mio. ¿ auf dann 125 Mio. ¿ (Das sind 73 Mio. Euro mehr als im ersten Haushaltsentwurf geplant). · Wegen einer Überzahlung im Jahre 2009 müssen die Kommunen eine letzte Rate von 53,3 Mio. ¿ in 2012 an das Land zurückzahlen. Diese Forderung sollte ursprünglich in zwei Jahresraten gesplittet werden. Jetzt empfiehlt die Landesregierung den Regierungsfraktionen, die erste Rate für 2012 zu streichen und die zweite Rate in 2013 im Zusammenhang mit der umfassenden Überarbeitung des FAG ab 2013 neu zu regeln. · Das Land wird eine alte Zinsforderung aus den Jahren 1991-1995 in Höhe von etwa 11 Mio. ¿ nicht mehr von den 150 betroffenen Kommunen zurückfordern. Damit ist für die Gemeinden ein Jahre währendes Haushaltsrisiko vom Tisch. Diese hatten damals Gelder für den Städtebau nicht fristgemäß ausgegeben, daraufhin hatte das Land Zinsen zurückverlangt. · Das Land zahlt vorbehaltlich der Zustimmung im Finanzausschuss des Landtages noch in diesem Jahr 30 Mio. ¿ an etliche Kommunen . Dieses Geld soll den Kommunen zuteil werden, die im Rahmen der Gemeinde-Gebietsreform freiwillig fusionierten. Es ist ein Ausgleich für damit verbundene Lasten und hilft erheblich bei der Konsolidierung der betroffenen kommunalen Haushalte. Diese zusätzliche Ausgabe geht zu Lasten des Vollzugs im laufenden Landeshaushaltsjahr 2011. · Das Land wird wegen zurückgehender Sonderbedarfszuweisungen vom Bund (SoBEZ)den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Summe von etwa  48 Mio. ¿ vorfinanzieren . Dieses Geld fehlt den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Bundeskürzungen in den kommenden zwei Jahren. · In 2012 werden 20 Mio. Euro aus dem Ausgleichsstock entnommen und zur Aufstockung der allgemeinen Zuweisungen für Gemeinden des kreisangehörigen Raums verwandt. Mit den oben beschlossenen Veränderungen bei den Kommunalfinanzen überweist das Land den Kommunen insgesamt etwa 140 Mio. ¿ mehr als im ersten Haushaltsentwurf geplant war. Dazu kommt die Vorfinanzierung kommunaler Fehlbeträge in Höhe von etwa 48 Mio. ¿ (SoBEZ). Die heutigen Beschlüsse sind die erste Säule des Bündnisses für starke Kommunen , das Minister Bullerjahn den Kommunen bereits vor einer Woche angeboten hatte. Dazu gehören auch die Programme STARK II (Teilentschuldungs-Programm für Kommunen), STARK III (Sanierung aller Kitas und Schulen) und STARK IV (geplantes Programm zur Gewerbesteuer-Stabilisierung für Kommunen). Eine umfassende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird im kommenden Jahr beraten. Dafür wird das Ministerium der Finanzen ein Gutachten einholen, das dann helfen soll, in breiter Diskussion mit allen Beteiligten ein neues FAG zu erarbeiten, das dann ab 2013 gelten soll. Das neue FAG soll dann für Politik wie Kommunen durchschaubarer, nachvollziehbarer sowie zeitlich strukturierter werden. Minister Bullerjahn erklärt dazu: ¿Wir haben jetzt für schnelle und umfangreiche Hilfen gesorgt, da wo es möglich ist. Weil aber alle Regeln des Finanzausgleichsgesetzes verzahnt ineinandergreifen, reicht es nicht, einige Probleme selektiv herauszugreifen, um damit höhere Zuweisungen zu begründen. Deshalb strebe ich ¿ in breiter öffentlicher Diskussion ¿ eine umfassende Überarbeitung des FAG bereits ab 2013 an.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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