(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2011 (Stand: 29.09.2011)
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 054/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 054/11 Magdeburg, den 5. Oktober 2011 (LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2011 (Stand: 29.09.2011) Versuchte Entführung eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg 21 Ks 376 Js 31470/09 (6/11) - 1. Strafkammer 1 Angeklagte 1 Nebenklägerin 1 psychiatrischer und 1 rechtsmedizinische Sachverständige 17 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 06. Oktober 2011, 15.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Montag, 10. Oktober 2011; Mittwoch, 12. Oktober 2011; Freitag, 14. Oktober 2011, Montag, 07. November 2011 und Dienstag, 08. November 2011, jeweils 09.30 Uhr Saal A 23 Der mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09. September 2009 am frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu haben, einen Säugling zu entführen, um ihren damals unerfüllten Kinderwunsch zu befriedigen. Als die Mutter des Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen, soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung verhindern. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter Kindesentziehung und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte und erhob Anklage vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit Beschluss vom 01. Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung heraus das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270 StPO verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird. Versuchter Totschlag in Halberstadt 21 Ks 853 Js 78831/97 (17/11) ¿ 1. Strafkammer 1 Angeklagter 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger 10 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 11. Oktober 2011, 15.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Montag, 17. Oktober 2011, Dienstag, 18. Oktober 2011, Montag, 24. Oktober 2011 und Dienstag, 25. Oktober 2011, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23 Dem 36-jährigen Angeklagten Afrim B. wird vorgeworfen, am 13. Juni 1997 in Halberstadt nach einer verbalen Auseinandersetzung versucht zu haben, den Geschädigten mit einem Messer zu töten. Der verheiratete Angeklagte, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, konnte erst im März 2011 nach mehrjähriger internationaler Fahndung in der Republik Mazedonien festgenommen werden und befindet sich seit Juni 2011 in Deutschland in Untersuchungshaft. Neuauflage: Körperverletzung in Thale 22 Ks 853 Js 73392/09 (1/11) ¿ 2. Strafkammer als Schwurgericht 1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger 23 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 20. Oktober 2011, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Freitag, 28. Oktober 2011, Dienstag, 01. November 2011, Donnerstag, 03. November 2011, Montag, 07. November 2011 und Mittwoch, 09. November 2011, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Dem mittlerweile 47-jährigen Angeklagten Lutz D. war zunächst durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg mit Anklage vom Mai 2009 versuchter Totschlag zum Nachteil seiner Lebensgefährtin vorgeworfen worden. Mit Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 23. März 2010 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Einen Tötungsvorsatz konnte die Strafkammer nicht feststellen. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob mit Beschluss vom 07. Dezember 2010 (4 StR 401/10) das Urteil des Landgerichts Magdeburg auf. Der 4. Strafsenat vertrat die Rechtsauffassung, dass das Landgericht ein in der Hauptverhandlung verlesenes Behördengutachten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt über molekulargenetische Untersuchungen unzutreffend erfasst habe. Zitat: ¿¿trotz der sonstigen den Angeklagten erheblich belastenden Beweisergebnisse nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass sich die unzutreffende inhaltliche Erfassung und Würdigung des verlesenen Behördengutachtens bei der Überzeugungsbildung der Strafkammer zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat. Die Sache bedarf daher einer erneuten Verhandlung und Entscheidung. Dabei wird sich empfehlen die Ergebnisse der Spurenuntersuchung durch mündliche Erstattungsgutachten in die neue Hauptverhandlung einzuführen.¿ Die nunmehr zur Entscheidung berufene 2. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg wird nach vorläufiger Planung im Rahmen der komplett neu durchzuführenden Beweisaufnahme am 07. November 2011 um 10.30 Uhr den Sachverständigen des Landeskriminalamts zur Erläuterung seines Gutachtens mündlich anhören. Diebstahlserie in Halberstadt und der Harzgegend 22 Kls 912 Js 75195/09 (16/09) ¿ 2. Jugendstrafkammer 3 Angeklagte 1 rechtsmedizinischer Sachverständiger 18 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 24. Oktober 2011, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Dienstag, 25. Oktober 2011, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Mittwoch, 02. November 2011, Dienstag, 08. November 2011 und Donnerstag, 10. November 2011, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Dem mittlerweile 21-jährigen Angeklagten Stefan F., Christian N. und dem 25-jährigen Angeklagten Peter K. wirft die Staatsanwaltschaft Magdeburg mit wechselnder Beteiligung insgesamt 31 Straftaten - darunter auch Wohnungseinbrüche - vor. Die Einbruchdiebstähle sollen in den Jahren 2008 und 2009 begangen worden sein. Die Angeklagten sollen dabei teilweise in der Absicht gehandelt haben, aus der Diebesbeute bzw. deren Erlös ihren Lebensunterhalt insgesamt zu bestreiten. Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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