Arbeitsminister Bischoff: Sehe die Kürzungen des Bundes bei der Arbeitsmarktförderung mit Sorge
Ministerium für Arbeit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 073/11 Ministerium für Arbeit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 073/11 Magdeburg, den 6. Oktober 2011 Arbeitsminister Bischoff: Sehe die Kürzungen des Bundes bei der Arbeitsmarktförderung mit Sorge Rede des Ministers im Landtag am 6. Oktober 2011 in der Aktuellen Debatte / TOP 2: Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung und die Folgen für Sachsen-Anhalt / Antrag der der Fraktion SPD / Drucksache 6/454 Vor einer Woche wurden die Arbeitsmarktzahlen für den Monat September veröffentlicht. Diese zeigen aus meiner Sicht zwei wesentliche Trends: Erstens: Die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt ist insgesamt besser als sie jemals in den zurückliegenden 20 Jahren war. Die Arbeitslosigkeit sinkt weiter deutlich (im Bereich des SGB III um fast 15% gegenüber Vorjahr). Die beruflichen Chancen von qualifizierten Fachkräften werden immer besser. Zweitens: Es gibt aber nach wie vor eine hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis des SGB II (knapp 100.000). An diesen Menschen ist die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bisher leider größtenteils vorbeigegangen. Deren Zahl konnte gegenüber dem Vorjahr nur leicht um rund 4% reduziert werden. Dieses Problem löst sich auch bei anhaltend positiver Gesamtentwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht von selbst. Dies bedeutet für mich, dass wir auch in Zukunft arbeitsmarktpolitische Instrumente brauchen werden, mit denen wir die Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit und Beschäftigung sinnvoll unterstützen können. Dies ist nicht nur eine sozial- und gesellschaftspolitische Verpflichtung. Dies ist nach meiner Überzeugung vor allem auch eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit. Vor dem Hindergrund zunehmenden Fachkräftebedarfs bei schrumpfender Bevölkerung können wir es uns nicht erlauben, auf dieses Potenzial an Arbeitskräften zu verzichten. Vor diesem Hintergrund sehe ich die aktuelle arbeitsmarktpolitische Strategie der Bundesregierung mit Sorge. Die Reform des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens im SGB III und SGB II hat nach meinem Eindruck vorrangig das Ziel, die von der Bundesregierung geplanten Einsparungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik möglich zu machen. Das kann nicht unwidersprochen bleiben. Wir haben uns mit der Mehrheit der anderen Länder dafür eingesetzt, hier das Schlimmste zu verhindern und für zentrale Instrumente der Arbeitsmarktpolitik bessere Regelungen zu erreichen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Wir haben uns im Bundesratsverfahren dafür stark gemacht, dass Maßnahmen zur befristeten Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen nicht durch überzogene Anforderungen an Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität und durch ungünstige Finanzierungskonditionen praktisch unmöglich gemacht werden. Diese Maßnahmen können nach unserer Überzeugung bei richtiger Ausgestaltung wesentlich zur Aktivierung, Stabilisierung und Arbeitsmarktintegration von arbeitsmarktfernen Personen im SGB II-Bezug beitragen. Aufgrund des überdurchschnittlich hohen Anteils von SGB-II-Leistungsbeziehern in Sachsen-Anhalt hat das Land großes Interesse am Erhalt praktisch umsetzbarer Förderkonditionen in diesem Bereich. Leider konnten wir uns an diesem Punkt nicht durchsetzen. Die meisten konstruktiven Vorschläge der Länder wie zum Erhalt des Existenzgründerzuschusses, zur dauerhaften Absicherung des Instruments der Einstiegsqualifizierung oder zum zielgenaueren Einsatz von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auch für Langzeitarbeitslose hat der Bund letztlich vom Tisch gewischt. Ich habe daher im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt. Das Ziel ist dabei eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes zur Instrumentenreform im SGB III. Da das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig ist, müssen wir uns realistisch auf erhebliche Verschlechterungen und finanzielle Kürzungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik des Bundes einstellen, die deutliche Auswirkungen auch auf Sachsen-Anhalt haben werden. Allein im Bereich des SGB III - also bei den Arbeitsagenturen - sollen bundesweit in den nächsten vier Jahren rund acht Milliarden Euro - also zwei Milliarden Euro pro Jahr - gespart werden. Dies bedeutet, dass die Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt im SGB III-Bereich ab 2012 pro Jahr gut 60 Millionen Euro weniger für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung haben werden. Das entspricht einer Mittelkürzung von knapp 20% gegenüber 2011 und sogar von rund 30% gegenüber 2010. Noch gravierender sind die Kürzungen, die von der Bundesregierung im Bereich des SGB II - also bei den Jobcentern der Gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger - bereits vorgenommen wurden oder noch erfolgen sollen. Schon im Jahr 2011 müssen die Jobcenter mit erheblich weniger Geld für SGB-II¿Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auskommen als in den Vorjahren. Diese also ohnehin schon knappen Mittel sollen im nächsten Jahr weiter drastisch abgesenkt werden. Nach dem Entwurf des Bundeshaushalts werden die Eingliederungsmittel für den SGB-II-Bereich im Jahr 2012 bundesweit noch einmal um etwa 20% niedriger liegen als 2011 und sogar um 40% niedriger als im Jahr 2010. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass im Jahr 2012 bundesweit rund 2,6 Milliarden Euro weniger für aktive Arbeitsmarktpolitik im Bereich des SGB II eingesetzt werden können als noch im Jahr 2010. Nach Berechnungen und Prognosen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, das die finanzielle Ausstattung der Jobcenter seit Jahren analysiert, werden die Jobcenter in den neuen Ländern sogar überdurchschnittlich von den Kürzungen betroffen sein. Nach diesen Prognosen wird das Eingliederungsbudget der Jobcenter in Sachsen-Anhalt von rund 393 Millionen Euro im Jahr 2010 auf rund 217 Millionen Euro im Jahr 2012 sinken. Das entspricht einem Rückgang von 45% im Landesdurchschnitt. In einigen Landkreisen wird der Rückgang sogar noch deutlich höher ausfallen. Die größten Kürzungen mit fast 55% sind nach diesen Berechnungen für den Altmarkkreis Salzwedel zu erwarten. Wir werden diese Kürzungen nicht annähernd durch Aktivitäten oder Programme des Landes ausgleichen können. Aber wir sind bestrebt, durch eine gute Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und vor allem auch den kommunalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik das bestmögliche Ergebnis auch unter den schlechten Rahmenbedingungen zu erreichen. Wir wollen die aktive Arbeitsmarktpolitik im Bereich des SGB II gemeinsam mit den zugelassenen kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit so gestalten, dass die arbeitsmarktpolitische Wirkung in diesem Bereich in Bezug auf Integration in den Arbeitsmarkt und Beendigung der Hilfebedürftigkeit verbessert wird. Ganz konkret sind wir derzeit dabei, für die letzte Phase der ESF-Strukturfondsperiode unter dem Namen ¿Regionale Beschäftigungsinitiative¿ noch ein ergänzendes Landesprogramm zur befristeten Beschäftigung und Arbeitsmarktintegration von schwer vermittelbaren SGB-II-Beziehern vorzubereiten. Dieses Programm soll in enger Kooperation mit den kommunalen Trägern entwickelt und in den Jahren 2012 bis 2014 umgesetzt werden. Zielgruppen dieses Programms sollen insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren arbeitslosen Erwachsenen sein. Auch mit diesem Angebot wollen wir der Kürzungspolitik der Bundesregierung ein positives Signal entgegensetzen. Ich danke Ihnen. Impressum: Ministerium für Arbeit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
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