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Magdeburg, den 17.10.2011

Kabinett verabschiedet Nachtragshaushalt / 200 Mio ? weniger neue Schulden als geplant

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 565/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 565/11 Magdeburg, den 18. Oktober 2011 Kabinett verabschiedet Nachtragshaushalt / 200 Mio ¿ weniger neue Schulden als geplant Auf Vorschlag von Finanzminister Jens Bullerjahn hat das Kabinett am Dienstag einen Nachtragshaushalt für 2011 beschlossen. Insgesamt komme ein Betrag von über 300 Millionen Euro zusammen, teilte der Minister mit. Bei einer Summe in dieser Höhe müsse auf jeden Fall ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden. Der Kabinettsentwurf soll im November dem Landtag zugeleitet werden. Das Gesetz könne dann im Dezember verabschiedet werden. ¿Ziel ist es, die geplante Zuwendungen noch in diesem Jahr auszuzahlen¿, fügte der Minister hinzu. Bullerjahns Angaben zufolge sieht der Nachtragshaushalt folgende wesentliche Anpassungen vor: 1. Um rund 30 Millionen Euro werden die Bedarfszuweisungen für die Kommunen aufgestockt. Das Geld soll den Kommunen als ¿Hochzeitsprämie¿ zugute kommen, die sich im Rahmen der Gemeindegebietsreform freiwillig zusammengeschlossen haben. Bislang wurden dafür 62,6 Millionen Euro gewährt, 17,6 Millionen Euro davon aus dem Ausgleichstock. Mit den Mitteln konnten allerdings nicht alle Anträge der Gemeinden bewilligt werden. Um die überfälligen Zahlungen nachzuholen, wird der Ausgleichsstock einmalig um 30 Millionen Euro aufgestockt. 2. Weitere 30 Millionen Euro zusätzlich stellt das Land für die Bewältigung von Wasserschäden zur Verfügung. Dabei geht es vor allem um den Schutz  von Infrastruktureinrichtungen, landwirtschaftlichen Flächen sowie Gebäuden vor hohem Grundwasser und überdurchschnittlich vielen Starkniederschlägen. Eine eigens gegründete Arbeitsgruppe hat bislang 1.500 Maßnahmevorschläge erarbeitet, die noch gebündelt und fachlich geprüft werden sollen. Für die ausreichende und gesicherte Finanzierung richtet das Land im bestehenden Sondervermögen ¿Altlastensanierung Sachsen-Anhalt¿ ein gesondertes Kapitel ¿Abwendung von Schäden und Gefahren infolge von Vernässung und Erosionen¿ ein. 3. Eine Mehrbelastung in Höhe von voraussichtlich 50 Millionen Euro muss das Land für Bezieher von Renten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR veranschlagen Die nach dem AAÜG (Anspruchs- und Anwartschafts-Überleitungsgesetz) verbundenen Ausgaben tragen Bund und neue Länder anteilig. Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem der Deutschen Rentenversicherung in den Jahren von 2008 bis Ende 2010 wurden die erforderlichen Zahlungen für die Länder zu niedrig veranschlagt. Deshalb ist die zusätzliche Belastung notwendig. 4. Die globalen Minderausgaben werden mit dem Nachtragshaushalt auf Null gesetzt: Im Doppelhaushalt 2010/2011 waren für das Jahr 2011 allgemeine globale Minderausgaben im Umfang von 176,2 Millionen Euro veranschlagt worden. Gestützt auf Erfahrungswerte aus zurückliegenden Haushaltsjahren gilt eine globale Minderausgabe in Höhe von 1 v. H. des Haushaltsvolumens, -  also von etwa 100 Millionen Euro - als tragfähig. Die deutlich darüber liegenden globalen Minderausgaben stellen daher ein erhebliches Haushaltsrisiko dar. Mit dem neuen Top-Down-Haushaltsverfahren  für 2012/13 wird es keine globale Minderausgabe mehr geben. 5. Zur weiteren Umsetzung des erfolgreichen kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II ist die Aufstockung der zugrundeliegenden Verpflichtungsermächtigung um 22,7 Millionen Euro notwendig. Der tatsächliche Bedarf übersteigt das bei der Haushaltsaufstellung 2009 prognostizierte Volumen.  Der Minister erklärte, das Geld für die zusätzlichen Ausgaben werde durch höhere Steuereinnahmen und Zinsersparnisse erwirtschaftet. Sachsen-Anhalt könne derzeit für 2011 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro rechnen. Die für dieses Jahr vorgesehene Nettokreditaufnahme in Höhe von 540 Millionen Euro müsse bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Geplant ist eine um 200 Mio ¿ niedrigere Nettokreditaufnahme für dieses Jahr von 340 Mio ¿. Ab dem nächsten Jahr ist geplant, dass das Land überhaupt keine neuen Schulden mehr macht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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