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Magdeburg, den 24.10.2011

Kabinett bringt Wasserentnahmeentgelt auf den Weg

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 582/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 582/11 Magdeburg, den 25. Oktober 2011 Kabinett bringt Wasserentnahmeentgelt auf den Weg Das Kabinett hat heute in erster Lesung den Entwurf einer Verordnung zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts beschlossen. Damit kann der Entwurf in die Anhörung gehen. Die Verordnung soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.  Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, der den Entwurf ins Kabinett einbrachte, sagte, das Wasserentnahmeentgelt würde bereits in den meisten Bundesländern erhoben. Nur vier Bundesländer (Thüringen, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz) machen noch eine Ausnahme, in Rheinland-Pfalz wird die Einführung bereits diskutiert. Angesichts der angespannten finanziellen Situation des Landes sei es gegenüber den Geberländern kaum darstellbar, wenn Sachsen-Anhalt weiterhin auf die Erhebung und die damit verbundene Haushaltsentlastung verzichtet. Er rechne im Jahr mit etwa zehn Millionen Euro Einnahmen. Aeikens: ¿Damit können jährlich 30 Millionen Euro EU-Gelder für Sachsen-Anhalt gebunden werden. Das ist Geld, mit dem wir vor allem Deiche sicherer machen können.¿ Der Wassercent wird generell erhoben für das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser. Aeikens sagte, der Kleingartenbesitzer würde nicht von der Verordnung berührt, da der Entwurf eine Bagatellgrenze von 3.000 Kubikmetern pro Kalenderjahr oder bei einem zu entrichtenden Entgeltbetrag von 100 Euro vorsehe. Die Belastung für die Industrie sei im Schnitt nicht kleiner oder größer als in anderen Bundesländern, man könne daher nicht von Wettbewerbsnachteilen sprechen. Aeikens: ¿Wasser ist ein wertvolles Gut. Und Dinge, die Wert haben, sind auch ansonsten nicht kostenlos zu haben.¿ Im Übrigen enthalte der Entwurf Härtefallklauseln und Ausnahmeregelungen, sollte tatsächlich die Wettbewerbsfähigkeit durch das Entgelt erheblich beeinträchtigt werden. Das  Wirtschaftsministerium wird in die Entscheidung über Härtefälle maßgeblich eingebunden. Die Bürger müssen nur in sehr geringem Umfang mit Preissteigerungen beim Wasser rechnen. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 33 Kubikmetern Wasser je Einwohner machen die Mehrkosten etwa 2 Euro im Jahr aus. Befreit sind zum Beispiel auch dauerhafte Grundwasserabsenkungen im Interesse des Gemeinwohls, also bei Vernässungsproblemen. Die Entgeltsätze sind abhängig vom Verwendungszweck: 1. Entnahmen für die öffentliche Wasserversorgung:  0,04 Euro je m³. 2. Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern 2.1 zur Kühlung: 0,01 ¿ 2.2 zur Beregnung und Berieselung: 0,005 ¿ 2.3 zu sonstigen Zwecken: 0,07 ¿ 3. Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser 3.1 zur Kühlung: 0,04 ¿ 3.2 zur Beregnung und Berieselung: 0,02 ¿ 3.3 zur Fischzucht und Fischhaltung: 0,0025 ¿ 3.4 zu sonstigen Zwecken: 0,07 ¿ Der Text des Verordnungsentwurfs kann auf den Internet-Seiten des Ministeriums nachgelesen werden (www.mlu.sachsen-anhalt.de). Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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