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Magdeburg, den 24.10.2011

Rahmenbedingungen für Resozialisierung sollen verbessert werden

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 580/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 580/11 Magdeburg, den 25. Oktober 2011 Rahmenbedingungen für Resozialisierung sollen verbessert werden Die Landesregierung hat eine Erklärung verabschiedet, in der sie sich dafür ausspricht, die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung von entlassenen Straftätern und ehemaligen Sicherungsverwahrten in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Dabei setzen die Ministerinnen und Minister auf ein gemeinsames Engagement von Staat und Gesellschaft. ¿Bei der Suche nach Wohnraum für entlassene Straftäter setzen wir auf die Zusammenarbeit mit vielen Partnerinnen und Partnern¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb im Anschluss an die Kabinettssitzung. In ihrer Erklärung sagen die Ministerinnen und Minister zu, dass die Landesregierung aktiv einen Prozess unterstützt, der darauf abzielt, ein Klima zu schaffen, das Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt und es Betroffenen aber zugleich erleichtert, einen Neuanfang zu gestalten. Hierbei soll gemeinsam mit Partnern in Politik, Kommunen, Zivilgesellschaft und Kirche agiert werden. Der aktuelle Fall in Insel zeige, wie schwer es insbesondere sei, geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Erklärung weiter. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung auf einer Veranstaltung bei kommunalen Verantwortungsträgern um konkrete Unterstützung bitten. Anlage - Erklärung der Landesregierung Gemeinsame Verantwortung von Staat und Zivilgesellschaft für die Resozialisierung entlassener Strafgefangener und ehemaliger Sicherungsverwahrter stärken 1. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass ehemalige Straftäter und aus der Sicherungsverwahrung Entlassene ihr Recht auf Resozialisierung verwirklichen können und einen Platz in unserer Gesellschaft finden. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der Sicherungsverwahrung muss das Miteinander von Staat und Gesellschaft besser gestaltet werden. Die Landesregierung begrüßt den Beschluss des Landtages vom 06.10.2011, LT-Drs. 6/471. 2. Die Landesregierung unterstützt aktiv einen Prozess, der darauf abzielt, im Interesse aller Beteiligten die Rahmenbedingungen für eine Resozialisierung zu verbessern und gemeinsam mit Partnern in Politik, Kirche, Kommunal- und Arbeitsverwaltung, aber auch in der Zivilgesellschaft ein Klima zu schaffen, dass Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt und es Betroffenen aber zugleich erleichtert, einen Neuanfang zu realisieren. 3. Hierbei wird auf bereits vorhandene Strukturen aufgebaut. Neben dem Sozialen Dienst der Justiz, der im Rahmen der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht als Element staatlicher Straffälligenhilfe wesentliche Hilfestellungen bei der Resozialisierung gibt, sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert. Weiterhin fördert das Ministerium für Justiz und Gleichstellung kriminalpolitisch bedeutsame Projektangebote der freien Träger der Straffälligenhilfe zur Resozialisierung und Integration Straffälliger. Ziel ist es, Straffällige und deren Angehörige bei der Bewältigung ihrer individuellen Probleme im Rahmen geeigneter Hilfeangebote unter dem Einsatz qualifizierten Personals und ehrenamtlicher Kräfte zu unterstützen. In eigens durch die freien Träger unter dem Titel ¿ZEBRA - Zentrum für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit¿ eingerichteten zentralen Beratungszentren werden die Hilfebedarfe Straffälliger und deren Angehöriger und die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Beratungszentren besteht in der Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter. Es gilt gleichwohl, das Übergangsmanagement weiter auszubauen, um den zuständigen Stellen ein zielgerichtetes und bedarfsgerechtes Handeln zu erleichtern. Dies kann durch Toleranz, Verständnis und flankierende Mitwirkungsbereitschaft bürgerschaftlich engagierter Mitmenschen in allen Lebensbereichen die Erfolgsaussichten der Bemühungen um eine gelungene Integration in die Gesellschaft erhöhen. 4. Die Landesregierung begrüßt, dass sich viele Partner seit langem engagiert einbringen. Die Landesregierung appelliert zugleich an Behörden und Institutionen und an die Zivilgesellschaft, die Landesregierung bei der Resozialisierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv zu unterstützen. 5. Die Landesregierung bittet insbesondere, auch bei der Bereitstellung von Wohnraum behilflich zu sein, der eine wesentliche Grundlage einer Existenzgründung ist. Die Landesregierung ist sich bewusst, wie schwierig dies im Einzelfall sein kann. Die Situation in Insel, wo zwei entlassene Sicherungsverwahrte derzeit leben, ist dafür ein Beispiel. Es ist jedoch das erklärte gemeinsame Ziel, in Sachsen-Anhalt Lösungen zu finden, die bei allen Beteiligten auf Akzeptanz stoßen. 6. Wege zu diskutieren, ist Ziel eines Treffens mit kommunalen Vertretern, das auf Einladung der Landesregierung zeitnah stattfinden wird. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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