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Halle (Saale), den 27.10.2011

Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet "Brandberge" werden durchgeführt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 129/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 129/11 Halle (Saale), den 28. Oktober 2011 Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet "Brandberge" werden durchgeführt Im Naturschutzgebiet ¿Brandberge¿ in den Gemarkungen Lettin und Kröllwitz finden von Ende Oktober bis Ende November Pflegemaßnahmen statt. Diese werden im Auftrag des Landesverwaltungsamtes durch in der Region ansässige Firmen ausgeführt. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des besonderen Schutzgebietes ¿Brandberge¿ nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).   Auf den zu pflegenden Flächen werden gezielt Gehölze (Sträucher, Bäume) entfernt und es werden verlandete Kleingewässer* wie Tümpel von Schlamm und organischem Material befreit. Warum sind diese Pflegemaßnahmen notwendig? Infolge der fortschreitenden Verbuschung der Flächen im NSG ¿Brandberge¿  verringert sich der Lebensraum von Vogelarten der offenen und halboffenen Landschaft. Insbesondere die Vogelarten Neuntöter, Sperbergrasmücke, Grauammer, Braun- und Schwarzkelchen sind von der Verbuschung betroffen. Für die Amphibienarten Kammmolch und Kreuzkröte (Arten nach Anhang II bzw. Anhang IV der  Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) stellen die Klein-gewässer wertvolle Laichhabitate dar. Die Verlandung dieser Kleingewässer hat dazu geführt, dass dadurch bereits eine Reihe dieser Habitate verloren gegangen ist und die Populationen dieser Amphibienarten sich erheblich verkleinert haben. In Abstimmung zwischen dem Landesamt für Umweltschutz und dem Landesverwaltungsamt wurde die Notwendigkeit der Entbuschungsmaßnahmen und der Gewässersanierung festgestellt und entsprechende Maßnahmen festgelegt. Diese Maßnahme begründet sich aus § 32 Abs. 3 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen ist, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-Richtlinie entsprochen wird. * Unter verlandeten Gewässern versteht man Gewässer, bei denen durch die Ansammlung von organischem Material wie bspw. Laub und abgestorbenes pflanzliches Material  die offene Wasserfläche  immer kleiner wird bis sie irgendwann ganz zu verschwinden droht. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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