: 19
Dessau-Roßlau, den 03.11.2011

(LG DE)Urteil im Strafverfahren 6 Kls 102 Js 7502/11

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 019/11 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 019/11 Dessau-Roßlau, den 3. November 2011 (LG DE)Urteil im Strafverfahren 6 Kls 102 Js 7502/11 Die 6. Strafkammer hat mit Urteil vom heutigen Tage gegen einen 29-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verhängt. Der Angeklagte hat gestanden, gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin, die als Inhaberin eines eigens zur Tatbegehung gegründeten Internethandels auftrat, im Zeitraum vom 19.07.2008 bis zum 12.08.2008 in insgesamt 1130 Fällen von Köthen aus verschiedenste Haushaltsgeräte und Spielekonsolen bundesweit gegen Vorkasse veräußert zu haben, von vornherein in der Absicht die Gegenstände nicht zu liefern. Den Geschädigten ist hierdurch ein Gesamtschaden von annähernd 300.000,- ¿ entstanden. Ein Teil der auf einem Konto der Lebensgefährtin sichergestellten Gelder ist zwischenzeitlich an die Geschädigten zurückgezahlt worden. Die frühere Lebensgefährtin, die ihre Beteiligung eingeräumt hat, ist bereits im Dezember 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der Angeklagte war ab September 2008 unbekannten Aufenthalts und konnte Ende März dieses Jahres von Zielfahndern des Landeskriminalamts in Berlin festgenommen werden. Er ist zwischenzeitlich durch das Landgericht Berlin wegen ähnlicher Delikte rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Die Entscheidung ist in das heute ergangene Urteil, das auf einer Verständigung der Prozessbeteiligten gem. § 257c der Strafprozessordnung beruht, einbezogen worden. Die Kammer hat darüber hinaus die Unterbringung des nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung betäubungsmittelabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung